Lexipedia

Rechsteiner Paul · Ständerat · 2015-12-02

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-02

Wortprotokoll

Es ist gesagt worden, die Finanzdirektoren hätten gewünscht, dass bei der Abwicklung des AIA auf die bekannte AHV-Nummer zurückgegriffen werde. Es ist einzuräumen, dass es bequem wäre, das so zu machen. Allerdings ist Bequemlichkeit nicht das einzige Kriterium für eine Gesetzgebung, die doch eine grössere Tragweite hat. Wir beschreiten hier mit diesem Gesetz, so cool es hier im Ständerat behandelt wird, doch Neuland. In diesem Sinne lohnt es sich, sich hier doch kurz in das zu vertiefen, worum es im Einzelnen geht.

Die AHV-Nummer ist eine sensible Nummer. Sie ist einer der wichtigen Identifikatoren - vielleicht nicht gerade so persönlich und wichtig wie das Geburtsdatum, aber dann kommt relativ bald die AHV-Nummer. Die Einführung der AHV-Nummer in veränderter Form im Zeitalter der Informatisierung ist von längeren Überlegungen begleitet worden. Durch Datenschutzüberlegungen wurde gesichert, dass die AHV-Nummer nicht missbraucht werden kann, dass sie den individuellen Charakter behält und den AHV-Versicherten - das sind ja letztlich alle - daraus kein Schaden erwächst. Das ist auch im AHV-Gesetz so niedergelegt.

Nun hat der Bundesrat mit guten Gründen einen speziellen Personenidentifikator für die Abwicklung dieses sensiblen Gesetzes im internationalen automatischen Informationsaustausch vorgeschlagen. Der Nationalrat ist mit ebenso guten Gründen dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt. Der Kommissionssprecher hat es bereits gesagt: Die Nationalratskommission hat sich gründlicher mit der Angelegenheit beschäftigt, und in diesem Zusammenhang ist ein Gutachten erstattet worden, weil es die Nationalratskommission genauer wissen wollte; der Vorschlag der Finanzdirektoren war schon damals bekannt.

Das Gutachten ist am 5. August 2015 erstattet worden, eingeleitet worden war es über das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen; das Bundesamt für Justiz ist beigezogen worden, der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte und das Bundesamt für Sozialversicherungen haben sich geäussert. Alle zusammen kommen in diesem längeren und sehr gründlichen Gutachten zum klaren Schluss, dass die Lösung des Bundesrates die einzige mit datenschutzrechtlichen Prinzipien zu vereinbarende Lösung ist und dass die Missbrauchsrisiken in internationalen Verhältnissen bei der Verwendung der AHV-Nummer erheblich wären.

Im Zeitalter der Informatisierung muss damit gerechnet werden, dass Datendiebstahl betrieben wird. Personenbezogene Daten sind auch ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Es stehen hier grosse finanzielle Werte in Diskussion. Der Datendiebstahl in Bezug auf Fakten und Angaben, die individuell zugeordnet werden können, der sogenannte Identitätsdiebstahl, ist eine Tatsache. Mit den heute vorhandenen leistungsfähigen Algorithmen sind Datendiebe in der Lage, Missbrauch zu betreiben oder mit der Verwendung dieser Nummern, mit diesen Identifikationen, nachher ganz andere Dinge herauszufinden als das, was mit einer solchen Gesetzgebung beabsichtigt ist. Tücke ist, dass die verschiedenen Sicherungsmassnahmen, die für die Verwendung der AHV-Nummer inländisch getroffen worden sind, im internationalen Verhältnis logischerweise nicht greifen. Sie greifen nur schweizweit, aber nicht im internationalen Verhältnis. Deshalb raten alle diese Stellen, Bundesamt für Justiz, Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter, aber auch das Bundesamt für Sozialversicherungen, dringend davon ab, zur AHV-Nummer zu wechseln. Das zeigt dieses Gutachten, das am 5. August 2015 erstattet worden ist.

In diesem Sinne meine ich, dass man es bei dieser Zweckbindung der AHV-Nummer, wie sie sich heute bewährt, belassen soll und dass für die Abwicklung dieses Gesetzes halt dieser besondere Identifikator geschaffen werden soll. Im Übrigen kann ich nicht glauben, dass die jetzt zuletzt dazu genannten Zahlen überhaupt zutreffen können. Dass es einen gewissen Aufwand verursacht und dass es einfacher wäre, auf die AHV-Nummer zurückzugreifen, räume ich ohne Weiteres ein, ich meine aber doch, dass es dabei um routinemässig abzuwickelnde Verfahren geht. Es gibt hier bewährte Techniken, einen Identifikator zu schaffen, der unabhängig ist. Die Informatisierung führt ja dazu, dass das auch unter günstigen Bedingungen abgewickelt werden kann.

In diesem Sinne schlage ich Ihnen vor, beim gutbegründeten Entwurf des Bundesrates und beim Beschluss des Nationalrates zu bleiben.

Rechsteiner Paul · Ständerat · 2015-12-02 | Lexipedia | Lexipedia