Lombardi Filippo · Ständerat · 2015-12-02
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion · 2015-12-02
Wortprotokoll
Ich habe diesen Antrag gestellt, weil ich die Verstrafrechtlichung des Wirtschaftslebens, insbesondere aber die Verstrafrechtlichung von Fahrlässigkeiten grundsätzlich für ein bisschen problematisch halte. Korrekterweise folgt die Mehrheit der Kommission in Artikel 36 ja dem Nationalrat und möchte nur bestrafen, was vorsätzlich geschieht. Das ist richtig. Die Kohärenz würde es erfordern, dass wir auch in Artikel 33 Absatz 2 nicht die Fahrlässigkeit, sondern nur den Vorsatz bestrafen. Es ist nun einmal so, dass Fahrlässigkeit hier extrem schwierig nachzuweisen ist, denn in solchen Berufen geht es im Verlaufe des Jahres um Millionen von Transaktionen, die gemacht werden, und was unter "fahrlässig" subsumiert werden könnte, ist eine enorme Reihe von Tätigkeiten.
Ausserdem ist es ungerecht, hier die Fahrlässigkeit zu bestrafen, denn wir haben in anderen Gesetzen auf die Bestrafung der Fahrlässigkeit verzichtet. Und hier ist es angesichts der hohen Anzahl von Transaktionen, die gemacht werden, sicher angebracht, nur die vorsätzlichen Taten zu bestrafen. So hat es auch der Nationalrat gesehen.
Ich finde, es wäre korrekt, wenn wir uns in diesem Punkt dem Nationalrat beugen und diesen Absatz 2 streichen würden.