Germann Hannes · Ständerat · 2015-12-02
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-02
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, hier dem Antrag Lombardi zu folgen respektive dem Nationalrat zuzustimmen.
Ja, Herr Kommissionssprecher, Fehler passieren. Sie passieren im Wirtschaftsleben. Dort sollen sie sehr streng geahndet werden, wenigstens in einer Branche. Sie passieren aber auch bei uns in der Politik im Rat. Nur, von uns wird nie jemand zur Rechenschaft gezogen für einen gemachten Fehler. Man soll auch zu Fehlern stehen können und daraus lernen.
Ich finde einfach, dass die Strafbestimmung schon sehr weit geht. Ich würde sie sogar als unverhältnismässig bezeichnen. Das Strafrecht ist ja schliesslich das stärkste Mittel, um die Begehung von Unrecht zu bestrafen. Der Unrechtsgehalt bei fahrlässiger Verletzung einer Meldepflicht respektive bei einer falschen Selbstauskunft des Kunden, was auch sein kann, rechtfertigt es nicht, den Angestellten, der einen Fehler gemacht hat, mit dem Strafrecht zu bestrafen; ich finde das unverhältnismässig. Ich bin überzeugt: In den Instituten, die straff und gut geführt sind, werden Angestellte, die Fehler machen, sehr wohl belangt. Die Unternehmen haben eine Fehlerkultur. Bei den Banken hat die Qualität sowieso sicher massiv zugenommen. Alle sind darauf bedacht, ja keinen Fehler zu machen. Mir scheint es übertrieben, immer gleich mit dem Strafrichter zu drohen. Sehen Sie, im Finanzmarktinfrastrukturgesetz haben wir dasselbe auch herausgestrichen. Insofern wäre es etwas seltsam, wenn man nun plötzlich in diesem Bereich anders handeln würde. Das wäre auch nicht konsequent und meiner Ansicht nach nicht glaubwürdig.
Wir müssen sehen, dass eine sehr hohe Anzahl an Meldungen zu erwarten ist, mehrere Millionen pro Jahr. Bei so vielen Meldungen können Fehler passieren. Ich glaube nicht, dass wir für unsere Wirtschaft etwas Gutes tun, wenn wir da gleich den Strafrichter losschicken; das wage ich doch zu bezweifeln. Es können auch unbeabsichtigte Falschmeldungen passieren, selbst wenn man im Finanzinstitut vorsichtig ans Werk geht. So ist beispielsweise die steuerliche Ansässigkeit des betreffenden Kontoinhabers nicht immer eindeutig auszumachen. Es gibt Leute, die mehrere Standorte auf der Welt haben, die sehr mobil sind; dann ist es mitunter [PAGE 1146] schwierig abzugrenzen. In solchen Fällen dem einzelnen Angestellten mit dem Strafrecht zu drohen scheint mir einfach übers Ziel hinauszuschiessen.
Bewahren wir den gesunden Menschenverstand, handeln wir aber auch kohärent, indem wir analog zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz diesen Passus demjenigen des Nationalrates angleichen.