Lombardi Filippo · Ständerat · 2015-12-02
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion · 2015-12-02
Wortprotokoll
Nur eine Bemerkung: Es gibt natürlich Sanktionen, es gibt verwaltungs- und zivilrechtliche Sanktionen. Hier stellt sich die Frage, ob wir dazu noch eine strafrechtliche Sanktion wollen. Es widerspricht meinem Verständnis der Gerechtigkeit, wenn wir die Fahrlässigkeit so ahnden. Es gibt Gesetze, in denen man von grober Fahrlässigkeit spricht; man kann dort die Fälle gut präzisieren. Aber hier die Fahrlässigkeit in einem Bereich zum Kriterium zu machen, in dem Millionen an Transaktionen gemacht werden, zum grossen Teil automatisiert, ist übertrieben. Es ist meines Erachtens wirklich fehl am Platz, hier das Strafrecht anzuwenden.