Engler Stefan · Ständerat · 2015-12-02
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2015-12-02
Wortprotokoll
Ich bin selber etwas überrascht, mich in der Minderheit wiederzufinden und jetzt auch den Minderheitsantrag vertreten zu dürfen, nachdem unser Kollege Recordon leider die Wiederwahl verpasst hat. Ich bin aber noch mehr erstaunt darüber - und habe wirklich Mühe, es zu verstehen -, wie in den Finanzkreisen ein Widerstand gegen diese Vorlage aufgebaut wurde, der schliesslich von der Kommissionsmehrheit übernommen wurde. Dabei geht es bei Lichte betrachtet lediglich darum, das Geldwäschereigesetz mit einer einzigen neuen Bestimmung zur erweiterten Sorgfalt zu ergänzen.
Lassen Sie mich mein Erstaunen etwas begründen. Mit den USA haben wir bekanntlich ein zwischenstaatliches Abkommen abgeschlossen und als Folge davon die Fatca-Bestimmungen ins nationale Recht übernommen. Der Informationsaustausch mit den USA betreffend in den USA steuerpflichtige Personen folgt somit Regeln, die sogar über den OECD-Standard hinausgehen. Vor einem Jahr hat das eidgenössische Parlament mit der Umsetzung der Gafi-Empfehlungen die Geldwäschereivorschriften generell verschärft und beim Thema der Steuervortaten zur Geldwäscherei mit der Erfassung qualifizierter Steuervergehen eine im internationalen Vergleich eigene, schweizerische Lösung getroffen. Soeben haben wir das AIA-Übereinkommen, aber auch die Umsetzung des AIA-Abkommens im eigenen Recht beschlossen. Wir haben auch den AIA im Verhältnis zu Partnerstaaten, mit denen Abkommen abgeschlossen werden, genehmigt und damit die Regeln des Informationsaustauschs abgesteckt, ohne dass die Finanzintermediäre im Kern von ihren Mitwirkungspflichten entlastet worden wären.
Die ganze Übungsanlage - Fatca, Gafi, AIA, aber auch das Potentatengeldergesetz lässt sich mit einschliessen - folgt eigentlich nur einem Ansinnen, und ich habe noch niemanden gehört, der sich dem widersetzt hätte: Sie folgt nämlich dem Ansinnen, in Zukunft eine Weissgeldstrategie verfolgen zu wollen, wofür die Integrität und der Ruf des Finanzplatzes zentral sind. Die Wahrung der Integrität liegt an und für sich im ureigensten Interesse einer gesunden und prosperierenden Finanzbranche.
Umso weniger verstehe ich jetzt den Widerstand gegen diese Vorlage. Denn im Konzept, die Integrität des Finanzplatzes Schweiz zu schützen, schliesst die Geldwäschereivorlage, die wir jetzt beraten, eigentlich nur noch die letzte Lücke. Die erweiterten Sorgfaltspflichten sind somit Teil eines Gesamten, mit dem Ziel, die Reputation des Schweizer Finanzplatzes zu wahren. Dazu gehört, den Zufluss unversteuerter Gelder in die Schweiz zu unterbinden. Diese Zielsetzung entspricht im Übrigen ja auch den Absichtserklärungen der Branche selber.
Der Zufluss unversteuerter Gelder - damit bin ich beim Anwendungsbereich dieser neuen Bestimmung und beim Verhältnis zu den übrigen genannten Gesetzen - wird mit der Übernahme des AIA insoweit unterbunden, als mit Partnerstaaten AIA-Abkommen abgeschlossen werden können. Bei den zahlreichen Staaten aber, mit welchen kein AIA-Abkommen zustande kommen wird, braucht es eine eigenständige Lösung, soll der Zufluss unversteuerter Gelder unterbunden werden. Das ist die Hauptabsicht dieser Bestimmung im Geldwäschereigesetz. Wo sonst soll das geregelt werden? Sprechen wir vom Anwendungsbereich, ist dieser tatsächlich sehr eng. So gelten die Sorgfaltspflichten nämlich nicht gegenüber Kunden, die in Ländern mit AIA steuerpflichtig sind. Die erweiterten Sorgfaltspflichten gelten auch nicht gegenüber Kunden, die in den USA steuerpflichtig sind, und auch nicht gegenüber Kunden, die in der Schweiz steuerpflichtig sind.
Was wird von der Mehrheit der Kommission gegen diese Gesetzesvorlage eingewendet? Es wird gesagt, die Bestimmungen seien unverhältnismässig, sie seien nicht nötig, sie würden unnötige Bürokratie verursachen und bedeuteten einen Swiss Finish, der im europäischen und internationalen Vergleich so nirgends vorzufinden sei.
Lassen Sie mich diese Gegenargumente kurz beleuchten. Es sei nicht verhältnismässig: Wenn Sie die Bestimmung in Artikel 6a lesen, so erkennen Sie unschwer, dass die neuen Verpflichtungen, die den Finanzintermediären überbunden werden, alles andere als unverhältnismässig sind. Die erweiterte Sorgfaltspflicht wird mit einer risikoabhängigen Prüfung bereits erfüllt. Das bedeutet, dass die Erfassung und Gewichtung der Risiken sowie die Ausgestaltung der Prüfung im Rahmen einer Selbstregulierung konkretisiert werden, die erheblichen Spielraum lässt.
Es wird gesagt, man würde unnötige Bürokratie schaffen. Tatsache ist, dass die Bestimmung sehr pragmatisch ausgestaltet ist und die Finanzintermediäre erst bei Verdacht fehlender Steuerkonformität zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet.
Als Drittes wird gesagt, man würde auf Vorrat einen Swiss Finish einführen und unnötigerweise regulieren. Es wird ins Feld geführt, dass die erweiterten Sorgfaltspflichten im Geldwäschereigesetz in ausländischen Rechtsordnungen überhaupt nicht bekannt sind. Sie finden auf Seite 4238 der Botschaft unter Ziffer 1.4, "Rechtsvergleich", den Vergleich mit den internationalen Rechtsordnungen. Es wird dort gesagt, [PAGE 1151] dass es in den umliegenden Staaten, wie beispielsweise Frankreich, Deutschland, Italien oder Österreich, diese erweiterten Sorgfaltspflichten aus guten Gründen gar nicht braucht; deshalb nicht, weil den Behörden dort unter relativ leicht zu erfüllenden Voraussetzungen der Zugang zu relevanten Bankdaten schon offensteht, um den Zufluss unversteuerter Gelder zu unterbinden. Allenfalls kann die Finanzministerin noch etwas zum Thema sagen, wie die ausländischen Staaten zu ihren Informationen kommen.
Bei Lichte betrachtet ist diese Vorlage nichts anderes als der Abschluss einer wenig erfreulichen Geschichte. Den Finanzplatz prosperierend zu erhalten setzt voraus, dass der Finanzplatz integer ist. Dafür haben wir eine Reihe von Regulierungen getroffen. Nun gilt es noch, in Artikel 9a des Geldwäschereigesetzes mit der erweiterten Sorgfaltspflicht ein letztes Schlupfloch zu schliessen, und zwar für die Fälle, die nicht durch die AIA-Abkommen, nicht durch Fatca, nicht durch Gafi und auch nicht durch das Potentatengeldergesetz bereits geschlossen wurden.
Deshalb bitte ich Sie namens der Minderheit, auf das Gesetz einzutreten.