Strahm Rudolf · Nationalrat · 2002-03-05
Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-05
Wortprotokoll
Die Mehrheit der WAK beantragt Ihnen, das Fondsvermögen aus den Goldverkäufen nach 30 Jahren zu zwei Dritteln in den AHV-Ausgleichsfonds zu werfen und einen Drittel an den Bund zu überweisen. Ich muss zur Klärung nochmals betonen, worin die Differenz besteht; die Differenz hat nämlich untergeordnete Bedeutung. Die Mehrheit ist sich mit dem Ständerat darüber einig, was mit den rund 20 Milliarden Franken geschehen soll, die durch den Verkauf der 1300 Tonnen Gold erzielt werden. Ein Drittel soll nämlich in den AHV-Fonds gehen, ein Drittel an die Kantone und ein Drittel an die Stiftung zur Erfüllung humanitärer Aufgaben, also an die Stiftung solidarische Schweiz. Dabei handelt es sich immer um einen Drittel der Erträge aus dem Fonds. Die Gold-Initiative will bekanntlich 100 Prozent der nicht benötigten Währungsreserven oder des Ertrags in den AHV-Fonds werfen. Notabene haben dann die Kantone überhaupt nichts.
Der Gegenvorschlag ist in der Frage der Verwendung der Fondserlöse während 30 Jahren eigentlich gesetzt. Da gibt es keine Differenz mehr.
Jetzt geht es nur noch um folgende Differenz: Was passiert nach 30 Jahren? Der Entscheid, den wir fällen, ist ein subsidiärer Entscheid. Er hat nämlich nur dann Gültigkeit, wenn in 30 Jahren - die meisten von uns sind dann im Altersheim - Volk und Stände nichts anderes beschliessen. Nur für diesen Fall - wenn nichts anderes beschlossen wird - ist jetzt noch eine Regelung vorgesehen. Hier hat der Ständerat entschieden, dass nach 30 Jahren zwei Drittel an die Kantone und ein Drittel an den Bund gehen.
Die WAK-NR beantragt mit 12 zu 9 Stimmen einen Kompromiss: zwei Drittel an die AHV und ein Drittel an den Bund. Das ist ein Kompromiss zwischen einem recht breiten Antragswirrwarr, den wir hier im Rat auch wieder haben. Einige wollten drei Drittel an die AHV, einige wollten eine Aufteilung zu drei Dritteln, der Ständerat wiederum wollte zwei Drittel an die Kantone und einen Drittel an den Bund übertragen. Die Mehrheit der Kommission möchte nach 30 Jahren zwei Drittel in den AHV-Fonds und einen Drittel an den Bund überweisen. Ich nenne Ihnen auch die Hauptbegründung: Der Antrag der Mehrheit kommt der Gold-Initiative am nächsten. Die Gold-Initiative will bekanntlich drei Drittel, der Mehrheitsantrag will zwei Drittel an die AHV übertragen. Es geht dabei offen gesagt auch um die Überlegung, wie man dies bei der Volksabstimmung hinüberbringt und wie man den Gegenvorschlag möglichst wirksam verteidigt.
In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.