Hurter Thomas · Nationalrat · 2015-12-02
Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-02
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen hier noch ganz kurz die Überlegungen der Kommission mitteilen.
Zu den Artikeln 40c bis 40e: Der erste Punkt, die Ombudsstelle, wurde ja bereits breit diskutiert. Mit 16 zu 9 Stimmen schlägt Ihnen die Kommission vor, den Antrag, der jetzt als Antrag der Minderheit Fridez vorliegt, abzulehnen. Nach unserer Meinung ist diese Frage ausreichend geregelt: Wir haben das Dienstreglement, wir haben den Chef der Armee, wir haben die Vorgesetzten, an die man sich wenden kann. Insofern ist diese Problematik geregelt. Mit dieser Ombudsstelle würden Sie Doppelspurigkeiten schaffen. Im Übrigen würde diese Übung notabene jährlich eine Million Franken kosten; das müsste man auch noch sagen.
Die Kommission bittet Sie, die Ombudsstelle abzulehnen.
Zu Artikel 51 Absatz 2: Für die Anzahl der WK hat die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen beschlossen, bei sechs dreiwöchigen WK zu bleiben. Der Antrag, der hier als Antrag der Minderheit I (Graf-Litscher) vorliegt, wurde mit 11 zu 7 Stimmen abgelehnt. Die Gründe dafür sind klar: Es geht um die Grösse der Armee, es geht um eine gute Durchmischung von Jung und Alt. Es geht um die genügende Alimentierung der Verbände, um weniger lange Unterbrüche und ein genügendes Training. Deshalb wollen wir bei den WK sechsmal drei Wochen.
Zu den Diensttagen: Heute leistet ein Wehrmann insgesamt 265 Diensttage. Die Vorlage des Bundesrates sah einmal 225 Tage vor, und mit dieser WK-Regelung von sechsmal drei Wochen kommt man auf 245 Tage. Damit erhöht sich die Anzahl der jährlichen Diensttage um 300 000, was Zusatzkosten von 30 Millionen Franken bedeutet.
Der Antrag der Minderheit I auf vier oder fünf dreiwöchige WK würde bedeuten, dass die Verbände nicht mehr genügend alimentiert werden könnten. Fazit: Bleiben Sie bei sechsmal drei Wochen!
Zu Artikel 54a Absatz 3: Das Thema der Durchdiener wurde auch ausgiebig diskutiert, ich verzichte daher auf weitere Ausführungen. Die Obergrenze von 15 Prozent ist eine berechenbare Lösung. Wenn Sie diese Grenze aufheben, entfällt die Planungssicherheit, weil es in einem Jahr mehr und in einem anderen Jahr weniger Durchdiener geben kann, sodass wiederum Probleme bei der Alimentierung der Armee entstehen. Dabei geht es nicht nur um die Verbände, sondern auch um die Trainingsanlagen, um die Unterkünfte und natürlich auch um die Ausbildungsbedürfnisse.
Nun steht noch etwas Wichtiges zur Debatte: das Milizprinzip. Es gibt hier doch tatsächlich einen Minderheitsantrag, der das Milizprinzip aus dieser Vorlage streichen will. Ich bin schon erstaunt: Das ist ja das Prinzip unseres Landes, und Sie wollen dieses Prinzip hier streichen. Ich gratuliere Kollege Glättli bzw. den Grünen für einmal, weil sie erkannt haben, dass das Milizprinzip eine Basis unseres Staates ist und deshalb nicht gestrichen werden kann. Vielen Dank für die Unterstützung! Ich wäre manchmal froh, Sie würden hier auch anderes unterstützen.
Damit komme ich zu den Beständen. Ich glaube, ich muss die Begründung für die Anträge auf einen kleineren bzw. auf einen grösseren Bestand nicht wiederholen. Die Kommission ist auf einen Effektivbestand von 100 000 Mann eingeschwenkt. Es geht hier also, ich sage es einmal so, um den grössten oder den kleinsten gemeinsamen Nenner; das können Sie interpretieren, wie Sie wollen, je nach politischer Couleur. Wir haben jetzt immer den Aspekt der Sicherheit erwähnt. Es geht aber auch um die Solidarität gegenüber der Bevölkerung, es geht um die Solidarität gegenüber unserem Umfeld, d. h. gegenüber den angrenzenden Ländern. Deshalb muss die nötige Sicherheit gewährleistet werden können.
Ich wäre froh, wenn hier im Saal etwas mehr Ruhe herrschen würde. Ich erkläre Ihnen nämlich einmal ganz kurz die Bestandesrechnung. In den nächsten Jahren rechnen wir jeweils mit einem Rekrutenjahrgang von etwa 39 000 Mann. Wenn wir das Kriterium der Diensttauglichkeit berücksichtigen, kommen wir noch auf 23 000 Mann. Jetzt ziehen wir noch die Zivildienstleistenden und die medizinischen Fälle ab. Dann kommen wir auf 15 000 Mann. Sie sehen, dass in Zukunft ein Problem betreffend die Alimentierung der Armee besteht. Ich wäre schon froh, wenn wir das dann auch noch einmal diskutieren würden, auch im Zusammenhang mit der Entwicklung des Zivildienstes. Genau das haben wir auch in der Kommission besprochen.
Fazit: Bleiben Sie bei 100 000 Mann.
Zur Armeeorganisation: Ja, dieses Thema ist ein Thema, bei dem ich mich auch gefragt habe, warum wir uns hier im [PAGE 1988] Parlament damit befassen müssen. Vermutlich wäre es besser, man würde es der Armee überlassen. Trotzdem haben wir uns damit befasst. Ich bitte Sie, beim Antrag der Mehrheit zu bleiben und den Antrag der Minderheit I (Graf-Litscher) bezüglich zweier statt dreier Brigaden abzulehnen. Wir möchten drei Brigaden, um auch die Flexibilität zu erhalten.
Erlauben Sie mir hier noch eine Randbemerkung: Heute Morgen wurde oft von Generälen gesprochen. Generäle gibt es nicht - vielleicht wollen das einige, aber die gibt es nicht -, es gibt nur höhere Stabsoffiziere.
Zur Kopfstruktur: Wir haben ja dieses Thema hier bereits in der Sommersession behandelt. Sie mögen sich erinnern, Sie haben sich damals dafür ausgesprochen, dass wir die Position des Chefs der Armee behalten, dass wir keinen Generalstabschef möchten. Sie haben sich aber hier drin auch für Teilstreitkräfte ausgesprochen, weil Sie der Meinung waren, dass die Luftwaffe und das Heer auf die oberste Stufe gehörten.
Der Ständerat hat an seiner Version festgehalten respektive die Führungsunterstützung und die Logistikbasis in einem Unterstützungskommando zusammengefasst.
Die Mehrheit der Kommission ist dem Ständerat gefolgt, der Entscheid fiel mit 14 zu 10 Stimmen. Die grosse Minderheit II (Müller Walter) ist mit 10 Stimmen immer noch der Meinung, dass das Heer und die Luftwaffe auf die gleiche Ebene wie Ausbildung und Unterstützung gehören; man spricht da von der Raison d'être und will, dass sie auf der gleichen Ebene bleiben.
Ich bitte Sie hier also, die Mehrheit respektive die Version des Ständerates zu unterstützen.