Gmür Alois · Nationalrat · 2015-12-03
Gmür Alois · Nationalrat · Schwyz · CVP-Fraktion · 2015-12-03
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat beim Voranschlag 2016 insgesamt über vier Bundesbeschlüsse und beim Nachtrag II zum Voranschlag 2015 über zwei Bundesbeschlüsse zu beschliessen. Neu gibt es keinen Bundesbeschluss mehr zum ETH-Bereich, die Mittel für die ETH sind nun beim Generalsekretariat des WBF eingestellt.
Zum Budgetentwurf des Bundesrates: Am 19. August 2015 hat der Bundesrat die Budgetbotschaft verabschiedet. Er hat den Finanzkommissionen dann noch zwei Nachmeldungen zugeleitet. Sie finden diese drei Voranschlagspositionen entsprechend gekennzeichnet auf der Fahne.
Der Voranschlag geht von einem Wachstum des realen BIP um 1,6 Prozent und des nominalen BIP um 1,4 Prozent aus. Es wird davon ausgegangen, dass die Teuerung 0,3 Prozent beträgt. Mit der Verabschiedung des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets 2014, das den Haushalt 2016 um 630 Millionen Franken entlastet, hat das Parlament die Voraussetzungen für einen schuldenbremsenkonformen Voranschlag 2016 geschaffen. Der Bundesrat hat darüber hinaus im Vergleich zum Finanzplan Einsparungen von 1,3 Milliarden Franken vorgenommen, um die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten zu können. Hinzu kamen Schätzkorrekturen auf den stark wie auch auf den schwach gebundenen Ausgaben, die den Haushalt entlasten.
Insgesamt liegen die Ausgaben im Voranschlag 2016 um rund 3,8 Milliarden Franken tiefer als im Finanzplan 2016-2018 erwartet. Dabei spielt auch eine wichtige Rolle, dass der Netzzuschlagsfonds in Höhe von 800 Millionen Franken mit einer Verzögerung von einem Jahr in den Haushalt integriert wird.
Zu den Hauptzahlen, zu den Einnahmen und Ausgaben: Die bundesrätliche Botschaft sieht unter Einbezug der Nachmeldungen Gesamtausgaben von rund 67,13 Milliarden und Gesamteinnahmen von rund 66,87 Milliarden Franken vor. Diese setzen sich aus den ordentlichen Einnahmen von 66,73 Milliarden und ausserordentlichen Einnahmen von rund 145 Millionen Franken zusammen. Das für die Berechnung bezüglich der Schuldenbremse wesentliche ordentliche Finanzierungsergebnis sieht ein Defizit von rund 400 Millionen Franken vor. Aufgrund der ausserordentlichen Einnahmen von 145 Millionen Franken ergibt sich schliesslich ein Defizit in der Finanzierungsrechnung von rund 257 Millionen Franken.
Zur Erfolgsrechnung: Der Bundesrat legt dem Parlament unter Einbezug der Nachmeldungen einen Budgetentwurf mit einem Gesamtaufwand von rund 66,6 Milliarden Franken und Erträgen von rund 66,338 Milliarden Franken vor. Der Aufwandüberschuss in der Erfolgsrechnung beträgt rund 315 Millionen Franken.
Zur Schuldenbremse: Für das Voranschlagsjahr 2016 wird die Aufhebung der Untergrenze beim Franken-Euro-Kurs eine Unterauslastung der Wirtschaft im Umfang von 0,9 Prozent bewirken. Dementsprechend ist ein konjunkturelles Defizit in der Höhe von 601 Millionen Franken zulässig. Bei einem ordentlichen Finanzierungsergebnis mit einem Defizit von rund 400 Millionen Franken resultiert somit ein struktureller Überschuss von knapp 200 Millionen Franken. Der K-Faktor, der den Zustand der Konjunktur in den Haushalt überträgt, liegt für das Voranschlagsjahr 2016 bei 1,009. Dies bedeutet, dass die Ausgaben um 0,9 Prozent über den budgetierten Einnahmen liegen dürfen. Anders ausgedrückt: Es darf ein Defizit von rund 600 Millionen Franken budgetiert werden. Da das ordentliche Finanzierungsergebnis nach den Nachmeldungen ein Defizit von 400 Millionen Franken aufweist, beträgt der strukturelle Saldo knapp 200 Millionen Franken. Theoretisch könnten die Räte die Ausgaben also um 200 Millionen Franken erhöhen, und der Voranschlag wäre immer noch verfassungskonform.
Ich erläutere Ihnen nun kurz die Entwicklung der Einnahmenseite; Kollege Feller äussert sich vor allem zur Entwicklung der Ausgabenseite. Die für das Jahr 2016 erwarteten Einnahmen sind um 794 Millionen Franken oder 1,2 Prozent niedriger als jene im Voranschlag 2015 und liegen bei knapp 66,73 Milliarden Franken. Betrachtet man nur die Fiskaleinnahmen, so sieht man: Diese sinken um rund 1,3 Milliarden Franken oder 2,1 Prozent. Es ist auch zu beachten, dass die Einnahmen 2015 mit minus 2,1 Milliarden Franken deutlich unter dem Budgetwert liegen. Die Einnahmen sinken also erheblich.
Welches sind die wichtigsten Steuern des Bundes? Mit 23,21 Milliarden Franken ist die Mehrwertsteuer die ertragreichste Steuer des Bundes. Die Mehrwertsteuereinnahmen sinken gegenüber dem Voranschlag 2015 um 2,4 Prozent oder 560 Millionen Franken. Mit budgetierten Einnahmen von 19,367 Milliarden Franken folgt die direkte Bundessteuer an zweiter Stelle; gegenüber dem Voranschlag 2015 sinkt sie um 1 Milliarde Franken oder 4,9 Prozent. Bei der direkten Bundessteuer sind die Folgen der Frankenstärke deutlich spürbar. Das effektive Einnahmenwachstum beträgt lediglich 1 Prozent und liegt damit sogar deutlich unter dem erwarteten Wirtschaftswachstum von real 1,6 Prozent. Der starke Einnahmenrückgang ist hauptsächlich auf den Rückgang bei den beiden wichtigsten Steuern des Bundes zurückzuführen.
Zur Verrechnungssteuer: Der Bundesrat schätzt die Einnahmen auf rund 5,7 Milliarden Franken. Gegenüber dem Voranschlag 2015 ergeben sich Mehreinnahmen von 382 Millionen Franken oder 7,2 Prozent. [PAGE 2001]
Noch etwas zu den Schulden: Die Bruttoschulden betragen gemäss Hochrechnung Ende 2016 rund 105,9 Milliarden Franken. Die Rechnung 2014 wies noch Bruttoschulden von rund 108,8 Milliarden Franken aus. Ende 2016 beträgt die Schuldenquote brutto in Prozenten des BIP 16,1 Prozent, die Schuldenquote netto - Bruttoschulden abzüglich Finanzvermögen - 11,4 Prozent. Die Quoten in Prozenten des BIP sind in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken, dies hauptsächlich aufgrund der guten Abschlüsse.
Zur Kommissionsberatung: Wo hat die Kommission vor allem etwas geändert? Ich erwähne lediglich die vorliegenden Mehrheitsanträge aus der Kommission.
Die Finanzkommission beantragt dem Rat eine Aufstockung um 769 200 Franken auf neu 2 Millionen Franken für die Dachverbände der Familienorganisationen. Der gleiche Beitrag wurde vom Ständerat bereits beschlossen.
Beim "Schoggi-Gesetz" beantragt Ihnen die Mehrheit eine Aufstockung um 26,7 auf neu 94,6 Millionen Franken. Eine Minderheit beantragt, dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.
Die Mehrheit beantragt Ihnen eine Aufstockung bei den Direktzahlungen in der Landwirtschaft um rund 61 Millionen Franken sowie bei den Investitionskrediten Landwirtschaft um 5 Millionen Franken. Kompensiert werden sollen diese 5 Millionen Franken bei den Institutionen der Forschungsförderung beim SBFI.
Wir werden bei der Detailberatung auf diese Änderungen zurückkommen. Der Kommission nicht vorgelegen haben die eingereichten Einzelanträge.
Wie haben sich nun die Gesamtzahlen nach der Beratung in der Kommission verändert, wenn man der Berechnung die Mehrheitsanträge zugrunde legt? Die Mehrheit der Kommission hat die Ausgaben um rund 88 Millionen Franken erhöht. Die ordentlichen Ausgaben betragen neu 67,224 Milliarden Franken, und das ordentliche Defizit erhöht sich auf 491 Millionen Franken. Gleichzeitig verringert sich der strukturelle Überschuss auf 109 Millionen Franken.
Zum Nachtrag II zum Voranschlag 2015: Der Bundesrat ersucht um Zustimmung zu zehn finanzierungswirksamen Kreditnachträgen im Umfang von rund 259 Millionen Franken. Davon entfällt der überwiegende Teil auf zusätzliche Mittel für den Asylbereich.
Die Vorgaben der Schuldenbremse werden auch nach den Budgetaufstockungen eingehalten.
Der Bundesrat hat der Kommission noch eine Nachmeldung zugeleitet: Es geht dabei um die Flüchtlingskrise und die Hilfe vor Ort. Der Bundesrat beantragt eine Aufstockung um rund 31,2 Millionen Franken: 1 Million bei der Position "Zivile Konfliktbearbeitung und Menschenrechte" sowie 30,2 Millionen Franken bei der Position "Finanzielle Unterstützung humanitärer Aktionen"; Sie finden dies auf der Fahne. Gleichzeitig sperrt der Bundesrat den Betrag von 1,2 Millionen Franken bei den Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer. Dabei handelt es sich um einen Kreditrest für nichtbenötigte Unterstützungsleistungen. Die Finanzdelegation hat die Kredite am 16. Oktober bereits im dringlichen Verfahren bewilligt. Die Finanzkommission wurde über diesen Antrag des Bundesrates an die Finanzdelegation anlässlich ihrer Sitzung vom 15. Oktober orientiert. Ihre Finanzkommission hat dies unterstützt. Eine Minderheit beantragt eine Aufstockung des Kredits um 50 Millionen.
Wir beantragen Ihnen, den Nachtragskrediten zuzustimmen.
Zu den Abstimmungsergebnissen bei den Bundesbeschlüssen zum Voranschlag 2016: Die Finanzkommission beantragt Ihnen mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dem Bundesbeschluss I zum Voranschlag 2016 mit den Änderungen zuzustimmen. Zustimmung mit je 23 zu 2 Stimmen beantragt die Kommission zum Bundesbeschluss II und zum Bundesbeschluss III. Mit 23 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen stimmt sie auch dem Bundesbeschluss IV zu.
Zum Nachtrag II zum Voranschlag 2015: Mit 23 zu 2 Stimmen beantragt die Finanzkommission Zustimmung zum Bundesbeschluss I und mit 23 zu 0 Stimmen Zustimmung zum Bundesbeschluss II über zusätzliche Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte.