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Donzé Walter · Nationalrat · 2002-03-05

Donzé Walter · Nationalrat · Bern · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-03-05

Wortprotokoll

Es wurde gesagt: Es geht um die Differenzbereinigung über die Verwendung des Fondsvermögens bei Ablauf der Stiftung. Unsere Fraktion fragt sich, ob eine Bestimmung im heutigen Zeitpunkt überhaupt nötig ist. Wir können auch einfach lakonisch festhalten: Vor Ablauf der Stiftung muss dies geregelt werden.

Wir unterstützen den Antrag der Minderheit I (Meier-Schatz) mit der Drittelung AHV, Kantone und Bund - im Wissen, dass dies ein Spagat ist. Wir bejahen das Anliegen der Kantone, die gemäss der Verfassung zwei Drittel der Nationalbankgewinne zugute hätten. Das hat nicht nur mit der Verfassung zu tun, das hat auch mit der Aufgabenzuteilung vonseiten des Bundes an die Kantone zu tun. Diese Lösung drohte aber die Solidaritätsstiftung grundsätzlich zu gefährden. Die Kantone haben mehrfach deutlich darauf hingewiesen, dass sie nicht bereit sind, auf ihre Anteile ganz zu verzichten. Sie haben schon bei der Bildung der Solidaritätsstiftung einen Beitrag geleistet; sie haben dem Vorschlag zugestimmt, dass die Hälfte der ihnen zustehenden Mittel für die Stiftung verwendet wird. Sie hätten ja auch sagen können: Wenn der Bund schon eine Stiftung errichten will, dann soll er dies mit seinem Drittel tun.

Die Minderheit II (Baader Caspar) will eigentlich nichts anderes als fokussieren: Wenn mehr Mittel im AHV-Fonds sind, dann können kurzfristig die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge an die AHV gesenkt werden. Das ist aber keine nachhaltige Lösung, denn eines Tages würden diese Mittel auch aufgebraucht sein, und man müsste dann wieder über eine Erhöhung sprechen. Ob sie dazu bereit wären, das frage ich mich auch. Die SVP-Fraktion stellt sich damit auch ganz klar in Kontrast zu ihren eigenen Exekutivvertretern in den Kantonen.

Es wurde bereits gesagt, dass die Gold-Initiative populär daherkommt; das ändert aber nichts daran, dass sie egoistisch ist. Eine Nebenbemerkung: Es wäre vielleicht ebenso sinnvoll gewesen, anstelle der Zuwendung an die AHV die Mittel gemäss der Verfassung zu verteilen und die Kantone zu verpflichten, sie zur Schuldentilgung zu verwenden. Das wäre auch populär gewesen, das steht heute aber nicht mehr zur Diskussion.

Ich bitte Sie, dem Ständerat zu folgen, dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen und somit das Problem zu lösen.