Goll Christine · Nationalrat · 2002-03-05
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-05
Wortprotokoll
Bei Artikel 5 geht es um eine Bestimmung, die der Bundesrat im Bundesgesetz über die Stiftung Solidarität Schweiz vorgeschlagen und die der Ständerat jetzt wieder herausgestrichen hat. Das Gesetz umschreibt unter anderem den Zweck und die Aufgaben dieser Stiftung. Bei den Grundsätzen haben Bundesrat und auch Nationalrat betont, dass es um die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Institutionen und Organisationen geht. Es wird festgehalten, dass vor allem innovative Projekte und Vorhaben, die einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten, unterstützt werden sollen. Der Bundesrat hat ursprünglich vorgeschlagen, dass bei den Grundsätzen dieses Gesetzes auch festgehalten werden soll, dass Projekte berücksichtigt werden müssen, welche die Gleichstellung fördern. Gemäss Stände- und Nationalrat sollen Projekte von jungen Menschen berücksichtigt werden. Der Ständerat hat jetzt aber bereits zum zweiten Mal die frauenspezifische Bestimmung herausgestrichen.
Der Leitgedanke hinter diesem Stiftungsgesetz ist die Prävention. Das hat auch Bundespräsident Villiger immer wieder betont. Ziel dieses Gesetzes im Bereich der Prävention ist die Bekämpfung der Ursachen in den Bereichen Armut, Not und Gewalt.
Wenn wir uns die weltweite Armutssituation vor Augen halten, uns aber auch auf die Armutsberichterstattung in der Schweiz abstützen, stellen wir fest, dass Armut insbesondere eine Frauenrealität ist. Dies wird weltweit auch in verschiedenen Uno-Berichten festgehalten. So leisten Frauen weltweit zwei Drittel aller Arbeitsstunden sowie den Hauptteil der unbezahlten, aber gesellschaftlich notwendigen Arbeit. Sie bezahlen auch den Preis für die Leistung dieser Gratisarbeit: Gratisarbeit stellt eben auch eine Armutsfalle dar, wenn es um die soziale Absicherung geht. Frauen verdienen weltweit einen Zehntel des Einkommens und besitzen weniger als einen Hundertstel des Vermögens dieser Welt.
Auch wenn wir die Situation im Bereich der Gewalt anschauen - es soll hier ja laut Stiftungsgrundsätzen auch um Prävention gehen -, stellen wir fest, dass hauptsächlich Frauen betroffen sind, vor allem im häuslichen Nahraum. Ich möchte hier nur ein Beispiel erwähnen: Jedes Jahr müssen mehrere hundert Frauen und ihre Kinder, die in einem Frauenhaus Schutz vor Gewalt suchen, abgewiesen werden. Sie können aus finanziellen Gründen, aus Personalmangel, aus Ressourcenmangel in den Frauenhäusern der Schweiz nicht aufgenommen werden.
Bundesrat und Nationalrat wollten und - so hoffe ich - wollen immer noch eine angemessene Berücksichtigung von Frauen- und gleichstellungsrelevanten Projekten. Der Ständerat hat diese Bestimmung nun zum zweiten Mal herausgestrichen. Wenn Sie die Protokolle der Kommission, aber auch die Protokolle aus dem Rat nachlesen, fällt auf, dass keinerlei Begründung für diese Streichung geliefert worden ist. Im Ständerat haben wir vom Kommissionspräsidenten einzig gehört, dass die Kommission bei den Arbeitsgrundsätzen nicht zu stark ins Detail gehen wolle.
Ich gehe eigentlich davon aus, dass Sie die Volksabstimmung gewinnen und das Volk davon überzeugen wollen, dass diese Stiftung eine gute Idee ist, die es verdient, realisiert zu werden. Das wollen auch wir. Ich bin überzeugt, dass Sie dafür die Mehrheit der Bevölkerung gewinnen müssen, und die Mehrheit der Bevölkerung in der Schweiz besteht nun mal aus Frauen.
Ich möchte Sie nun fragen, Herr Bundespräsident: Wie wollen Sie das in Ihrem Präsidialjahr bewerkstelligen? Einerseits müssen Sie zugeben, dass Sie diesen Grundsatz ursprünglich im Gesetz verankert haben wollten, anderseits soll er nun aber vom Ständerat gestrichen werden. Wie wollen Sie damit die Mehrheit der Bevölkerung - die Frauen - für diese gute Idee, für diese Stiftung gewinnen, wenn Sie gleichzeitig zugeben müssen, dass gerade dieser Grundsatz, der die Frauen betrifft und der Ihnen bei der Kreierung dieses Gesetzes auch am Herzen lag, herausgestrichen werden soll?
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