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Hösli Werner · Ständerat · 2015-12-03

Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-03

Wortprotokoll

Ordnungspolitisch - davon hat Kollege Eberle vorhin schon gesprochen - und mit Blick auf die Finanzsituation des Bundes ist es wohl unbestrittenermassen falsch, eine Aufgabe, die mit dem NFA klar entflochten, zugeteilt und abgegolten wurde, hier wieder zu einer Verbundaufgabe zu machen. Auch wäre es mit Blick auf eine erneute Überprüfung von wieder zunehmenden Aufgabenverflechtungen zwischen Bund und Kantonen völlig unlogisch, für den Bund vorgängig einen neuen Subventionstatbestand zu schaffen, der dann wieder als sakrosankt gelten würde. Der Grund dafür wäre ja nur, dass sich die Kantone in der Vergangenheit offenbar um ihre Verantwortung gedrückt oder halt andere Aufgaben priorisiert haben. Anders kann das Begehren, dass der Bund nun plötzlich wieder Walderschliessungen und deren Wiederinstandstellung ausserhalb des Schutzwaldes mitfinanzieren sollte, wohl nicht gedeutet werden.

Gerade die NFA-Problematik sollten wir nicht noch mit solchen Themen belasten. Da ist die Herausforderung auch ohne zusätzliche Flankenangriffe gross genug. Daran ändert auch die in diesem Zusammenhang schon ins Feld geführte Energiestrategie 2050 nichts. Weder in der Botschaft noch in den Diskussionen zur Energiestrategie war es je Thema, hier eine neue Bundesfinanzierung zu installieren. Dass man bei der Energiestrategie die nachwachsenden natürlichen Ressourcen mehr in den Vordergrund rückt, ist doch logisch und für die Waldwirtschaft sowieso besser, als wenn es heissen würde, man solle ja kein Holz mehr nutzen. Daraus müssen nun aber die Eigentümer, die Verbände und die Zuständigen etwas machen.

Die Mehrheit unserer Kommission hat dann trotzdem versucht, der Idee des Nationalrates mit zusätzlichen Vorgaben an solche Erschliessungen, z. B. dem Vorliegen eines Erschliessungskonzeptes oder der Verhinderung von Erschliessungen neuer Geländekammern, einen Kompromiss gegenüberzustellen. Das Bafu hat in der Kommission jedoch darauf verwiesen, dass wir mit diesen zusätzlichen Vorgaben nichts Neues regeln. Die geltende Waldverordnung sieht diese Einschränkungen im Falle von Erschliessungsvorhaben mehrheitlich sowieso schon vor. Wenn Sie der Mehrheit folgen, würden also bereits bestehende Verordnungsvorgaben unnötigerweise auf Gesetzesstufe gehoben.

Wie erwähnt, räumen Sie damit auch keine Differenz aus, Sie verschlimmbessern sie höchstens noch. Unser Rat hat schon bei der ersten Beratung davon abgesehen, hier eine neue Verbundaufgabe zu schaffen und für den Bund einen neuen Subventionstatbestand zu installieren. Schon damals hat er gegen die Mehrheit der Kommission entschieden. Ich bitte Sie, dieser Linie treu zu bleiben und die mit dem NFA klar geregelte Ordnung nicht zu unterlaufen. Keine Walderschliessung wird damit verhindert, wenn Kanton, Gemeinde und Waldbesitzer von der Richtigkeit und Notwendigkeit einer solchen Erschliessung überzeugt sind.

Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen.