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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-03-05

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-03-05

Wortprotokoll

Es handelt sich hier um die letzte Differenz bei diesem Gesetz. Ich glaube, sie ist materiell nicht von so grosser Bedeutung, und zwar deshalb, weil eben auch der Antrag der Mehrheit nicht bedeuten dürfte, dass man frauen- und gleichstellungsrelevante Projekte nicht berücksichtigen sollte.

Der Bundesrat ist nach wie vor der Meinung, dass die Erwähnung wichtig wäre, weil das auch seine Absicht ist. Wenn Sie aber die ganze ständerätliche Debatte verfolgt haben, dann stellen Sie fest, dass der Ständerat mit dieser Streichung nicht aussagen wollte, dass eben gerade dieses Argument keine Bedeutung haben sollte. Für den Bundesrat ist es klar - Sie wissen das -, dass die Anliegen der Frauen und ihre gleichberechtigte Stellung in der Gesellschaft wichtige Orientierungspunkte sind und sein müssen, auch generell in der Entwicklungszusammenarbeit. Wir wissen auch, dass vor allem dort, wo es um Gewalt und Armut geht, Frauen und Kinder besonders betroffen sind. Deshalb möchte ich hier ausdrücklich sagen, dass es eben für den Bundesrat keinesfalls ein Zeichen in die Gegenrichtung wäre, wenn Sie der Mehrheit zustimmen sollten. Natürlich ist der Stiftungsrat nachher autonom, aber er müsste auch die Materialien zur Kenntnis nehmen. Der Bundesrat hätte die Möglichkeit, im Rahmen seiner Aufsichtspflicht diesem Grundsatz Nachachtung zu verschaffen und darauf hinzuweisen, auch wenn es nicht im Gesetz stünde. In diesem Sinne möchte ich hier ausdrücklich sagen, dass es für den Bundesrat keine Absage an das Anliegen sein könnte, sogar wenn Sie es streichen müssten. Im Prinzip würden wir eine Erwähnung begrüssen. Man könnte in der bundesrätlichen Variante die Differenzen bereinigen. Ich stelle aber im Ständerat fest, dass es hier etwas Widerstand gibt. Wichtig scheint mir vor allem auch, dass die Differenz bereinigt wird.