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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2002-03-05

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-05

Wortprotokoll

Wir wissen, dass ein bedeutender Teil der Goldreserven unserer Nationalbank für [PAGE 35] Währungszwecke nicht mehr benötigt wird. Nun sind wir in dieser Differenzbereinigung noch einmal mit verschiedenen Anträgen konfrontiert.

Auf der einen Seite will man die gesamten Reserven wie die Überschussreserven der Schweizerischen Nationalbank der AHV übertragen. Eine Mehrheit unseres Rates hatte in diesem Sinne einem Antrag der SP-Fraktion zugestimmt. Dieser Antrag verlangte analog zur heutigen Minderheit II, dass nach 30 Jahren alle Erträge aus dem Fondsvermögen in den AHV-Ausgleichsfonds geschüttet würden, und dies ohne Rücksicht auf den heute gültigen verfassungsrechtlichen Verteilschlüssel zwischen Kantonen und Bund.

Der Ständerat hat auf der anderen Seite beschlossen, dass die Gelder nach Ablauf der 30 Jahre nach dem verfassungsrechtlichen Verteilschlüssel zu verteilen sind, sofern Volk und Stände keine Weiterführung oder Änderung der Stiftung beschliessen.

In der WAK des Nationalrates fand diese Lösung keine Unterstützung.

Die nun vorgeschlagene Mehrheitslösung und jene der Minderheit II sehen vor, dass das Fondsvermögen zu zwei Dritteln oder gar vollumfänglich dem AHV-Ausgleichsfonds zu übertragen ist. Beide Anträge setzen ein falsches Zeichen, indem sie sich offen über den verfassungsrechtlichen Anspruch der Kantone hinwegsetzen. Bei beiden Anträgen wird übersehen, dass die Kantone dank ihrer grossen Nähe zum Volk und den jeweiligen Problemen Gewähr für einen haushälterischen und den unterschiedlichen kantonalen Gegebenheiten angepassten Umgang mit den Mitteln bieten.

Aufgrund dieser Ausgangslage schlage ich Ihnen mit der Minderheit I vor, das gesamte Vermögen nach 30 Jahren weiterhin in Dritteln zu verteilen. Mit dieser Bestimmung geben wir eine klare Absichtserklärung zugunsten der Kantone ab. Der Vorschlag kommt einerseits einem Anliegen einer Mehrheit der Kommission und des Rates entgegen, indem ein Drittel weiterhin für die AHV reserviert wird. Mein Vorschlag beinhaltet aber andererseits, dass ein Drittel an die Kantone geht und der letzte Drittel für den Bund reserviert bleibt, dies analog zur Ausschüttung der Erträge während den 30 Jahren des Stiftungslebens.

Der Bund kann den Verwendungszweck für seinen Anteil schliesslich auf dem Weg der Gesetzgebung festlegen. Wichtig in dieser Diskussion ist für mich, dass die Kantone weiterhin auch mitberücksichtigt werden. Der Antrag der Minderheit I dient dazu, dass die Kantone auch in Zukunft über mindestens sechs bis sieben Milliarden Franken verfügen können. Der Einbezug der Kantone ist für die Vorlage nicht nur politisch, sondern sehr wohl auch aus föderalistischen Überlegungen heraus von immenser Bedeutung. Wir dürfen den Kantonen nicht die finanziellen Mittel entziehen. Denn die Kantone sind näher am Volk, sie kennen die Bedürfnisse der Bevölkerung und müssen auch noch in 30 Jahren die Möglichkeit haben, Akzente zu setzen. Es macht schliesslich auch aus gesellschaftspolitischen Überlegungen heraus kaum Sinn, alles Geld in den AHV-Fonds zu stecken. Denn wir werden in Zukunft noch andere Probleme zu bewältigen haben. Indem wir den Kantonen weiterhin einen Anteil dieser Gelder zur Verfügung stellen, können sie auf die Anliegen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen eingehen und Forderungen auch umsetzen. Wenn wir ihnen aber das Geld wegnehmen, wie dies die Mehrheit und die Minderheit II verlangen, dann laufen wir Gefahr, dass die Kantone wichtige Leistungen, die sie dank dieser Gelder erbringen könnten, nicht erfüllen können. Diese Vorschläge gehen daher eindeutig zulasten der Kantone und dürfen daher nicht unterstützt werden.

Ich beantrage Ihnen, dem Antrag der Minderheit I zu folgen. Er ist eigentlich die logische und kohärente Folge der Beschlüsse, die wir bis anhin im Zusammenhang mit der Stiftung gefasst haben.