Baader Caspar · Nationalrat · 2002-03-05
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-05
Wortprotokoll
Namens der starken Minderheit II beantrage ich Ihnen, bezüglich Artikel 197 Ziffer 1 Absatz 3 am früheren Beschluss unseres Rates festzuhalten, d. h. schon heute eine Bestimmung aufzunehmen, wonach das Fondsvermögen nach Ablauf der 30-jährigen Frist der Solidaritätsstiftung vollumfänglich dem AHV-Ausgleichsfonds zukommen soll. Dies soll nur unter der Voraussetzung geschehen, dass dannzumal Volk und Stände keine Weiterführung oder Änderung der Stiftung beschliessen. Es ist also keine absolute Regelung, sondern nur eine subsidiäre Bestimmung bzw. eine Ersatzlösung.
Absatz 4 ist bei meinem Antrag nicht mehr nötig und deshalb zu streichen. Dieser Antrag entspricht unserem Beschluss vom 25. September letzten Jahres, den wir hier auf Antrag von Kollege Paul Rechsteiner gefasst haben. Mit diesem Antrag wird - wenn auch nicht sofort, so doch nach einer Übergangsfrist von 30 Jahren - dem Ziel der SVP-Gold-Initiative zum Durchbruch verholfen, mit welcher wir ja bereits heute die gesamten nicht mehr benötigten Währungsreserven der Nationalbank, oder zumindest den Ertrag daraus, dem AHV-Fonds zuweisen und auf die Solidaritätsstiftung verzichten wollen.
Es geht ja langfristig darum, einen Beitrag an die sich schon heute aufgrund der demographischen Entwicklung abzeichnende Finanzierungslücke bei der AHV zu leisten. Aus heutiger Sicht spitzt sich die Situation wegen des zahlenmässig schlechten Verhältnisses zwischen den AHV-Beitragszahlern, also den Erwerbstätigen, und den AHV-Rentnern gerade in einem Zeitraum von 20 bis 30 Jahren massiv zu. Sollte sich die Lage dannzumal wider Erwarten anders entwickeln und die AHV-Finanzierung kein Problem mehr sein, könnte das Geld aus der Solidaritätsstiftung trotzdem in den AHV-Fonds fliessen, und damit könnten die paritätischen Beiträge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern reduziert werden. Oder eben: Volk und Stände beschliessen dann, wie es in Absatz 3 vorgesehen ist, eine andere Lösung als eine Weiterführung oder Änderung der Stiftung.
Im Gegensatz zu den Ausführungen von Frau Meier-Schatz bin ich klar der Auffassung, dass der heutige Verteilschlüssel nach der Ausgliederung der nicht mehr benötigten Währungsreserven aus der Schweizerischen Nationalbank in die Stiftung Solidarität Schweiz nicht mehr anwendbar ist. Dieser ist einzig für die Gewinnverteilung der Schweizerischen Nationalbank massgebend. Hier wird aber mit Artikel 197 bewusst eine neue Regelung geschaffen.
Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit II zu unterstützen.