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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-12-03

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-12-03

Wortprotokoll

Ich bemühe mich natürlich, Herrn Ständerat Baumann heute glücklich zu machen, und versuche, nochmals ein bisschen nachzuhelfen.

Ich glaube, das Ganze ist ein Sturm im Wasserglas, den gewisse Seilbahnen entfacht haben. Ich weiss, die Seilbahnen sind in wirtschaftlich schwierigen Situationen, das ist so, und wir haben kein Interesse, ihnen das Leben noch schwerer zu machen. Es ist so, dass in der EU die Seilbahngesetzgebung seit 2011 in Diskussion ist. Aber wir haben bis heute keine Informationen, dass man in der Gesetzgebung oder bei den technischen Anforderungen etwas ändern will, was gerade für die Kleinseilbahnen oder allgemein für die Seilbahnen in der Schweiz erhebliche Veränderungen bewirken würde. Selbst wenn die EU technische Vorschriften ändern würde, wäre die Schweiz nicht verpflichtet, diese Vorschriften zu übernehmen: Wir haben gemäss dem Mutual Recognition Agreement ausdrücklich die Freiheit, diese Vorschriften nicht ins nationale Recht aufzunehmen. Insofern sehen wir das viel gelassener als offenbar die Seilbahnbetriebe.

Zu den Kleinseilbahnen nochmals: Die Bewilligungskompetenz ist bei den Kantonen, und die Kantone sind nicht gezwungen, für Kleinseilbahnen irgendwelche Vorschriften des Bundes zu übernehmen. Auch dort herrscht also ein weitgehender Schutz. Der Bund hat auch keine Kompetenzen, den Kantonen vorzuschreiben, bei der Erteilung einer Bewilligung gewisse Vorschriften zu übernehmen. Also auch hier kann ich Sie weitgehend beruhigen.

Wo wir in den letzten Jahren, seit 2007, Fortschritte und Kosten hatten, das ist halt einfach bei der Sicherheit. Ich erinnere mich gut: Kollege Leuenberger musste mit der Seilbahnverordnung zigmal in den Bundesrat kommen, denn wir hatten Unfälle. Sie erinnern sich an gewisse Vorfälle. Wir hatten Seilbahnanlagen, die den Sicherheitsanforderungen nicht genügten. Das hat Geld gekostet, und gewisse Seilbahnen sind immer noch in den Übergangsfristen für diese Investitionen. Das sehen wir sehr wohl. Aber es ist natürlich Aufgabe des Bundes, dazu zu schauen, dass die Sicherheitsvorschriften zum Schutz der Personen erfüllt sind, ob eine Seilbahn nun gross ist oder klein. Da haben wir wenig Handlungsspielraum; Handlungsspielraum haben wir nur bei der zeitlichen Umsetzung.

Der Fall, den Sie genannt haben, würde mich interessieren. Bringen Sie mir diese Unterlagen, dann können wir anschauen, was in diesem Fall wegen der bestehenden Gesetzgebung so viel gekostet hat.