Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · 2015-12-03
Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-03
Wortprotokoll
Meine Anträge und derjenige, den Kollege Schelbert gerade jetzt begründet hat, haben zum Inhalt, der vom Bundesrat vorgeschlagenen Kürzung bei der Entwicklungszusammenarbeit nicht Folge zu leisten und auf dem Niveau des Voranschlages 2015 zu bleiben. Alle unsere Anträge können als ein Gesamtkonzept zur Entwicklungszusammenarbeit gesehen werden. Das heisst, bei den Positionen 202.A2310.0547, "Bestimmte Aktionen der Entwicklungszusammenarbeit", 202.A2310.0550, "Finanzielle Unterstützung humanitärer Aktionen", 202.A2310.0554, "Osthilfe", und 202.A2310.0556, "Zivile Konfliktbearbeitung und Menschenrechte", wollen wir, wie gesagt, auf dem Niveau des Voranschlages 2015 bleiben.
Insgesamt beantragen der Bundesrat und die Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrates Kürzungen des Budgets für die Entwicklungszusammenarbeit im Umfang von 115 Millionen Franken. Dies ist sowohl für das internationale Engagement der Schweiz als auch für die vielen schweizerischen NGO, die in armen Ländern wertvolle Arbeiten leisten, inakzeptabel. Die Folgen dieser Kürzungen wird die ärmste Bevölkerung des Südens zu tragen haben. Die finanziellen Mittel, die für bestimmte Aktionen der Entwicklungszusammenarbeit vorgesehen sind, werden für langfristige regionale Entwicklungsprogramme eingesetzt. Die vorgesehenen Kürzungen werden es unumgänglich machen, dass die Deza Programme frühzeitig abbricht und sich früher als geplant aus Ländern zurückziehen muss. Damit wird das bisher Erreichte aufs Spiel gesetzt. Programme und Projekte müssen gut zu Ende geführt werden, damit die Resultate gefestigt werden können und eine nachhaltige Wirkung erreicht werden kann. Auch setzt die Schweiz mit einem frühzeitigen Abbruch ihren guten Ruf als verlässlicher Partner aufs Spiel.
2008 hat das Parlament erstmals beschlossen, bis 2015 einen Anteil von 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens für die Entwicklungszusammenarbeit aufzuwenden. Dieser Beschluss wurde mit der Annahme der Botschaft über die internationale Zusammenarbeit 2013-2016 bestätigt. Aufgrund der schlechteren wirtschaftlichen Entwicklung wurde dieses Ziel nun 2014 bereits erreicht. Das Ziel würde voraussichtlich auch 2015 erreicht werden; dies allerdings nur, weil die Schweiz im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wesentlich mehr Asylkosten an die öffentliche Entwicklungshilfe anrechnet. Im Jahr 2014 waren es 14 Prozent der APD-Quote, 2015 werden es wegen der steigenden Flüchtlingszahlen wohl noch mehr sein. Der Durchschnitt bei den Ländern des Entwicklungsausschusses der OECD liegt bei rund 4 Prozent. Das heisst, der Anteil der Entwicklungsgelder, die tatsächlich in Projekte der Entwicklungszusammenarbeit fliessen, ist wesentlich geringer als die 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens. Zieht man die angerechneten Asylkosten ab, sind es noch rund 0,43 Prozent. Die Ausgaben für die Betreuung von Asylsuchenden in der Schweiz sind nötig, sie sind aber keine Entwicklungshilfe.
Mit den Kürzungen im Budget 2016 verabschiedet sich der Bundesrat langfristig vom Ziel von 0,5 Prozent und ignoriert damit den Parlamentsbeschluss. Gemeinsam mit allen Uno-Mitgliedstaaten hat die Schweiz Ende September in New York die Agenda 2030 verabschiedet. Die Schweiz hat sich stark dafür eingesetzt, dass diese Agenda zustande kam. Neben den klassischen Zielen der Entwicklungszusammenarbeit wie Armutsbekämpfung, Bildung und Gesundheit wurden darin auch zentrale Umweltanliegen wie Schutz des Ökosystems, Biodiversität usw. aufgenommen. Diese zusätzlichen Aufgaben verlangen zusätzliche Mittel. Nur so kann die Schweiz zeigen, dass es ihr mit der Umsetzung der Agenda 2030 ernst ist.
Die aktuelle Flüchtlingssituation zeigt, dass es dringend mehr Engagement braucht. Neben der kurzfristig notwendigen Hilfe vor Ort braucht es jedoch auch ein langfristiges Engagement, um die Ursachen von Armut und Not zu bekämpfen. Es ist kurzsichtig, wenn eine Erhöhung bei der humanitären Hilfe mit einer Kürzung bei der regionalen Zusammenarbeit kompensiert wird. Denn wenn heute bei der langfristigen Entwicklungszusammenarbeit gespart wird, muss morgen wieder mehr Geld für kurzfristige Kriseneinsätze ausgegeben werden.
Ich bitte Sie, bei der Entwicklungszusammenarbeit auf dem Niveau des Voranschlages 2015 zu bleiben und den vorgeschlagenen Kürzungen, die der Bundesrat und die Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrates vorsehen, nicht zuzustimmen bzw. den Anträgen meiner Minderheit sowie dem Antrag der Minderheit III (Schelbert) zuzustimmen.