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Hösli Werner · Ständerat · 2015-12-03

Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-03

Wortprotokoll

Vielleicht zuerst noch kurz zu meiner Interessenbindung: Ich bin Jäger. Ich bin auch Fischer, aber Herr Zanetti ist jetzt nicht mehr anwesend, und ich wollte das vorhin nicht noch erwähnen.

Der Kanton Glarus hat unter den Kantonen den grössten Anteil an Jagdbanngebieten, gemessen an der gesamten Kantonsfläche. Ich meine, es sind rund 20 Prozent. Er hat 3 dieser 42 Jagdbanngebiete, die der Bund unterhält oder betreibt. Viele sind auf diese Jagdbanngebiete im Kanton Glarus sehr stolz. Früher war es für verwegene Wilderer ein gutes Gebiet für die Nahrungsbeschaffung. Ich kenne viele solche Geschichten. Nun sind die Wilderer ausgestorben, was natürlich die Wilddichte in diesen Jagdbanngebieten erhöht. Darum können nun sogar wir Jäger, zeitlich beschränkt und nur partiell, auch im Jagdbanngebiet auf die Jagd gehen. Man wäre also als Wilderer nicht einmal mehr sicher, dass man da nicht noch plötzlich Jäger antreffen würde. Ob das nun auch bei der neuen Benamsung so bleibt, stresst mich eigentlich wenig. Das kann dann der Bund mit dem Kanton ausmachen.

Mehr Sorge macht mir die Tatsache, dass wir in diesen Jagdbanngebieten wirtschaften und sich allenfalls die Gefahr erhöht, dass man in diesen "biodiversitären Wildtierschutzgebieten" beim Wirtschaften respektive bei der Nutzung oder der Erstellung von Anlagen und Gebäuden plötzlich mehr Nutzungshindernisse hat. In der Kommission hat man mir diese Frage in dem Sinne beantwortet, dass mit dieser Umbenennung keinerlei andere Massnahmen verbunden sind. Ich kann nicht gerade sagen, ich habe es ohne Weiteres geglaubt, aber ich habe mich mit der Antwort zufriedengegeben. Nun lese ich in einem Monitoring unserer Parlamentariergruppe "Jagd und Biodiversität", dass wir, also die parlamentarische Gruppe, mit dieser Umbenennung einverstanden sind. Weiter entnehme ich diesem Papier folgenden Satz: "Die damit verbundene Erweiterung des Schutzes in den Jagdbanngebieten wird befürwortet."

Nun meine Frage an Sie, Frau Bundesrätin: Welcher Schutz wird mit dieser veränderten Benennung ausgeweitet? Oder können Sie mir zuhanden des Amtlichen Bulletins und somit der Materialien versichern, dass keinerlei zusätzlicher Schutz in irgendwelcher Form damit verbunden ist? Dass sich an den Kompetenzen nichts ändert, wie es im Bericht erwähnt wurde, heisst noch nicht, dass nicht an Vorschriften und Weisungen in Bundeskompetenz etwas geändert wird. Ich wäre da um eine Antwort froh.