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Gmür Alois · Nationalrat · 2015-12-03

Gmür Alois · Nationalrat · Schwyz · CVP-Fraktion · 2015-12-03

Wortprotokoll

Die Mehrheit Ihrer Kommission stimmt den vom Bundesrat budgetierten Beträgen inklusive Nachmeldungen zu. Bei der Position 202.A2310.0547, "Bestimmte Aktionen der Entwicklungszusammenarbeit", geht es um 929 Millionen Franken, bei der Position 202.A2310.0548, "Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit", um rund 319 Millionen Franken, bei der Position 202.A2310.0549, "Wiederauffüllung IDA", um 189 Millionen Franken, bei der Position 202.A2310.0550, "Finanzielle Unterstützung humanitärer Aktionen", um 357 Millionen Franken und bei der Position 202.A2310.0554, "Osthilfe", um rund 156 Millionen Franken.

Es gibt eine Minderheit III (Schelbert), die bei der Entwicklungszusammenarbeit aufstocken will, und eine Minderheit II (Hausammann), die bei der Entwicklungszusammenarbeit kürzen und den gekürzten Betrag bei der finanziellen Unterstützung humanitärer Aktionen wieder aufstocken will. Die Mehrheit erachtet eine Verschiebung der Mittel von der Entwicklungshilfe hin zur humanitären Hilfe jedoch als falschen Weg. Was bei der langfristigen Entwicklungszusammenarbeit gespart wird, würden wir in Zukunft kurzfristig für Kriseneinsätze ausgeben müssen. Für die Mehrheit Ihrer Kommission ist die Entwicklungshilfe aber ebenso wichtig wie die humanitäre Hilfe. Humanitäre Hilfe ist Symptombekämpfung, Entwicklungshilfe ist Ursachenbekämpfung. Das eine darf nicht gegen das andere ausgespielt werden. Hunger ist schlimm, Langeweile und fehlende Schulen sind eine tickende Zeitbombe. Entwicklungshilfe bedeutet Schulen bauen, Menschen ausbilden, Wasserversorgung erstellen. Die Menschen brauchen Perspektiven. Es braucht beides: Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe. [PAGE 2027]

Ich bitte Sie, der Mehrheit und damit dem Bundesrat zu folgen, das heisst, nicht aufzustocken, nicht zu kürzen und auch nicht zu verschieben.

In diesem Block wird auch über den Antrag der Minderheit Vischer Daniel, der in der Fahne zum Nachtrag II, zum Geschäft 15.042, aufgeführt ist, abgestimmt. Es geht um die Position 202.A3210.0550, "Finanzielle Unterstützung humanitärer Aktionen". Die Mehrheit Ihrer Kommission lehnt die Aufstockung von 409 Millionen Franken auf 459 Millionen Franken ab. Sie erachtet den vom Bundesrat beantragten Betrag als realistisch und genügend. Mit 15 zu 9 Stimmen ist der Antrag Vischer Daniel in der Kommission abgelehnt worden.

Die Anträge der Minderheit Schneeberger sind zurückgezogen worden; ich verzichte deshalb darauf, diese Thematik noch speziell zu erwähnen.