Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2015-12-03
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2015-12-03
Wortprotokoll
Ich bedanke mich für die ausführlichen Antworten. Die verschiedenen konkreten Fälle einer nötigen Erweiterung von Trafostationen im Kanton Thurgau haben uns aufgezeigt, dass schon kleinste Erweiterungen um eine Fläche von wenigen Quadratmetern vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat dem Bundesamt für Raumentwicklung zur Stellungnahme unterbreitet werden. Diese Gesuche wurden vom Bundesamt entweder abgelehnt oder schlussendlich nur mit überaus kostentreibenden Auflagen bewilligt.
Aus der Antwort des Bundesrates wird ersichtlich, dass der Handlungsbedarf nicht bestritten wird; das ist positiv. Hingegen bin ich der Auffassung, dass es wohl nicht reichen wird, vermehrt von den Möglichkeiten von Artikel 17 des Elektrizitätsgesetzes Gebrauch zu machen, um Standortverschiebungen bei Ersatzbauten vermeiden zu können, wie der Bundesrat schreibt. Wenn beim Ablauf der Bewilligungsverfahren wirklich ohne Gesetzesanpassung eine Praxisänderung erreicht werden sollte, müssten konkrete Schritte dargelegt werden, die den gewünschten Erfolg versprechen. Sind solche ganz konkreten Praxisänderungen allenfalls in die Wege geleitet? Wie wird kontrolliert, ob die Änderungen auch umgesetzt werden? Ich bitte die Frau Bundesrätin - ich hoffe, dass sie zuhört -, mir diese beiden Fragen zu beantworten.