Eder Joachim · Ständerat · 2015-12-03
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2015-12-03
Wortprotokoll
Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort auf meine Interpellation, die Erarbeitung wirkungsvoller Agglomerationsprogramme sei anspruchsvoll und aufwendig. Er sei aber bestrebt, die Abläufe der Finanzierung der Massnahmen möglichst einfach zu gestalten. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen gestalte sich nicht immer spannungsfrei, da nicht sämtliche Massnahmen und Programme, die von den Agglomerationen eingereicht werden, berücksichtigt werden könnten. Die Vorgehensweise sei nach zwei Generationen eingespielt, die Zusammenarbeit habe stetig verbessert werden können. So weit der Bundesrat.
Fragt man die Kantone - ich habe den Zuger Baudirektor Heinz Tännler gefragt, dessen Stossrichtung gemäss Rückfrage auch von der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz der Kantone unterstützt wird -, dann tönt es dort schon ein wenig anders. Zwar wird bestätigt, dass seit Kurzem Bestrebungen für eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bzw. Agglomerationen zu erkennen seien und einige von verschiedenen Gremien eingebrachte Verbesserungsvorschläge vom Bund anerkannt oder zumindest diskutiert worden seien. Für diese sogenannten Silberstreifen am Horizont - ich gestatte mir diesen Ausdruck - sind die Kantone dankbar. Gleichzeitig muss man sich aber bewusst sein, dass konkrete Auswirkungen erst bei den Weisungen des Bundes zur Umsetzung der vierten Generation der Agglomerationsprogramme ab etwa 2018 erkennbar sein werden, möglicherweise frühestens bei der Beurteilung der Agglomerationsprogramme der dritten Generation ab 2017.
Was die mit der zweiten Frage angesprochenen Bereiche anbelangt, gestatte ich mir einige konkrete Rückmeldungen.
Zur Finanz- und Baureife: Ob ein Projekt finanz- und baureif ist, sollte in der Verantwortung der Kantone liegen und nicht explizit nachgewiesen werden müssen. Dies würde den administrativen Aufwand bereits massiv vereinfachen sowie den Prozess beschleunigen.
Zur Teuerung: Die Berechnung der Teuerung wurde nach mehrmaligen Interventionen der Kantone nun tatsächlich vereinfacht. Es darf aber nicht übersehen werden, dass die Kantone vorab bereits sämtliche Berichte und Rapporte umgebaut und angepasst haben. Mindestens dieser Aufwand ist nun obsolet geworden.
Zur Mehrwertsteuer: Die Forderung des Bundes, die Mehrwertsteuer separat auszuweisen, führt bei den Kantonen zu einem erheblichen und nicht zu unterschätzenden Mehraufwand. Da die Tiefbauämter der Kantone nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, können die Finanzbuchhaltungssysteme weder den Mehrwertsteuersatz noch den Mehrwertsteuerbetrag separat erfassen. Aus diesem Grund müssen für Projekte der Agglomerationsprogramme zusätzliche Listen geführt werden, um jede einzelne Rechnung auswerten zu können. Es macht zwar Sinn, den Landerwerb mit 0 Prozent Mehrwertsteuer separat auszuweisen, bei den restlichen Leistungen mit abweichenden Mehrwertsteuersätzen handelt es sich jedoch meist um kleine, vernachlässigbare Positionen. Der administrative Aufwand, diese separat ausweisen zu müssen, ist gross. Wesentlich einfacher wäre es, eine Mehrwertsteuerpauschale auf der Höhe des reduzierten Mehrwertsteuersatzes festzulegen.
Schliesslich noch zum Prozess der Finanzierungsvereinbarungen: Die Bearbeitungszeit für die eingereichten Dossiers hat sich seit dem Abgang des früheren Sachbearbeiters beim Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) erheblich verkürzt. Zudem wurden seither auch keine Finanzierungsvereinbarungen mehr zurückgewiesen.
Das sind so weit, Frau Bundesrätin, die konkreten Rückmeldungen. Sie zeigen auf, dass es erfreuliche Anpassungen gab, sie zeigen aber auch auf, dass aus Sicht der Kantone noch weitere Verbesserungen möglich sind. Der Aufwand zur Erarbeitung der Agglomerationsprogramme und zu deren Umsetzung war und ist nämlich nach wie vor beträchtlich. Bisher wurden in drei Generationen insgesamt rund 111 Agglomerationsprogramme erstellt. Dazu sind wohl in der ganzen Schweiz schätzungsweise gegen 80 neue Mitarbeitende in den Agglomerationen, beim Bundesamt für Raumentwicklung, beim Bundesamt für Verkehr sowie beim Bundesamt für Strassen angestellt worden, vornehmlich, um Funktionen des Controllings wahrzunehmen. Je nachdem, wie hoch man die Vollkosten pro Person, Gesamtkosten pro Jahr, ansetzt, kommt man auf rund 10 bis 16 Millionen Franken.
Diese Mittel fehlen schliesslich bei den zu unterstützenden Projekten. Dazu kommen die externen Erarbeitungs- und Planungskosten, die bei jeder Generation zunehmen, da sich die Anforderungen und der Aufwand des Controllings in den letzten Jahren vervielfacht haben. Auf den Prüfprozess beim ARE, die verschiedenen externen Planungsaufträge für die Form, den Inhalt und den Aufbau der Agglomerationsprogramme gehe ich jetzt gar nicht ein. Tatsache ist, dass der Föderalismus beim Vollzug der Agglomerationsprogramme verlorenging. Die Folge davon sind schwierige Mischfinanzierungslösungen, stetig steigender Aufwand des Controllings, Streben nach schweizerischem Perfektionismus. Dabei bleiben Millionen auf der Strecke. Diese Gelder fehlen schliesslich, um sinnvolle Projekte in den Agglomerationen mitzufinanzieren. Ich frage mich, wo das hehre Ziel von einst bleibt, wonach die Agglomerationsprogramme schwerfinanzierbare Verkehrsprojekte in den Agglomerationen unbürokratisch unterstützen sollten. Leider sieht die Realität heute ein bisschen anders aus: Der Bund gewährt mit der Giesskanne eine Mitfinanzierung von Radstreifen, Fussgängerwegen und Verkehrssicherheitsmassnahmen.
Ich rege abschliessend an, dass Sie, sehr geschätzte Frau Bundesrätin, bei den betroffenen Ämtern dafür sorgen - vielleicht noch ein bisschen verstärkt dafür sorgen -, dass die Abläufe noch effizienter und unbürokratischer gestaltet werden. Ich rege bezüglich der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen auch an - das scheint mir ebenso wichtig -, dass man bei der Bundesverwaltung grundsätzlich der Arbeit der Kantone Vertrauen schenkt.