Lexipedia

Gysi Barbara · Nationalrat · 2015-12-03

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-03

Wortprotokoll

Bei meinem Minderheitsantrag zur Position 303.A2100.0001 handelt es sich um eine Aufstockung von 180 000 Franken. Sie dient der Schaffung einer zusätzlichen Vollzeitstelle, damit die Einhaltung des Lohngleichheitsgebotes bei Firmen, die für den Bund Aufträge ausführen, etwas besser kontrolliert werden kann.

Warum ist das wichtig? Frauen verdienen immer noch 23,6 Prozent oder durchschnittlich 1800 Franken pro Monat weniger als Männer. Rund 37 Prozent dieses Lohnunterschieds oder 677 Franken monatlich sind nicht begründbar. Dieser Unterschied kommt einzig aufgrund des Geschlechts zustande. Das ist absolut inakzeptabel. Mit der Beantwortung des Postulates Noser 14.3388 ist nun auch geklärt, dass diese Aussagen erhärtet sind, die statistischen Methoden geeignet sind und so beibehalten werden können. Diese Lohndifferenzen werden also auch ganz klar statistisch belegt.

Der Bund vergibt jährlich Beschaffungsaufträge in der Höhe von 5,5 Milliarden Franken. Das sind rund 56 000 offene Verträge oder Bestellungen. Mit den jetzigen Personalressourcen im Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann können ab 2016 gerade mal 0,1 Prozent aller Unternehmen, die für den Bund Aufträge erfüllen, auf die Lohngleichheit hin überprüft werden. Vorher waren es übrigens noch weniger. Wenn man das mit der Kontrolltätigkeit in anderen Bereichen vergleicht, stellt man fest, dass das absolut nicht riesig ist, sondern sehr winzig. Wenn man das mit dem Zoll vergleicht, sieht man, dass dort 1 bis 2 Prozent der Handelsgüter pro Jahr kontrolliert werden. Bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit sind es doch 1,7 Prozent aller Betriebe. Die Kontrollen in Bezug auf die flankierenden Massnahmen im Bereich Lohndumping wiederum erfassen 50 Prozent der Betriebe oder Personen, und der Bund unterstützt die Kantone dabei mit 15 Millionen Franken. Noch ein Vergleich zur Landwirtschaft: Hier wird jeder Betrieb mindestens alle vier Jahre kontrolliert. Diese Kontrollen sind also allesamt viel häufiger. Nur 0,1 Prozent der Betriebe hinsichtlich Lohngleichheit zu kontrollieren ist also skandalös wenig, [PAGE 2030] vor allem angesichts der Tatsache, dass das EDI in der Zusatzbotschaft ausführte, dass bei mehr als der Hälfte der kontrollierten Beschaffungen die Betriebe Probleme mit Ungleichheit beim Lohn haben.

Da ist es eben wichtig, dass es mehr Kontrollen gibt, um auch eine gute Wirkung zu erzielen. Mit besseren Kontrollen bezüglich der Lohngleichheit bei öffentlichen Beschaffungen hat der Bund eine grosse Hebelwirkung. Wenn alle Firmen, die für den Bund Aufträge ausführen, damit rechnen müssen, eher kontrolliert zu werden, werden sie das Gebot der Lohngleichheit besser einhalten. Das nützt allen: Das nützt Frauen und ihren Familien, weil sie dann nämlich ein höheres Einkommen haben. Das nützt schlussendlich aber auch dem Bund und den Einnahmen, weil diese höheren Löhne eben auch höhere Steuereinnahmen zur Folge haben. Es kann doch einfach nicht sein, dass durch ein zu larges Kontrollwesen des Bundes, und zwar eben deswegen, weil ihm die personellen Mittel fehlen, fehlbare Betriebe nicht eruiert und auch nicht zur Beachtung des Gebotes der Lohngleichheit angehalten werden. Die Einhaltung der Lohngleichheit ist ein Verfassungsgrundsatz, und dazu gibt es Gesetze. Diese Einhaltung ist genauso verpflichtend wie zum Beispiel die Einhaltung von Umweltstandards oder Sicherheitsvorgaben. Die Beachtung der Lohngleichheit unterliegt nicht der Freiwilligkeit, sondern ist eine gesetzliche Vorgabe. Das muss kontrolliert und eingehalten werden.

Darum bitte ich Sie, diese zusätzlichen Stellenprozente für diese Kontrollen zu bewilligen - denn es nützt schlussendlich allen. Es ist wichtig, hier das klare Signal zu setzen, dass diese Lohndifferenzen nicht toleriert werden, wenn der Bund Aufträge vergibt. Besten Dank für die Unterstützung des Antrages meiner Minderheit!

Gysi Barbara · Nationalrat · 2015-12-03 | Lexipedia | Lexipedia