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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2015-12-03

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-03

Wortprotokoll

Beim Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau stellen wir unter der Position 303.A2310.0138, "Massnahmen Gleichstellung von Mann und Frau", einen Antrag auf Reduktion um 2 Millionen Franken. Worum geht es hier? Es geht hier um Beiträge an Dritte. Was können Dritte sein? Das können auch Private sein, das können öffentliche Stellen in Kantonen und Gemeinden sein. Wir sind ganz klar der Meinung, dass Private nicht noch Beiträge erhalten müssen, und auch wenn es um Stellen oder Projekte der Kantone und Gemeinden geht, dann sollen diese das entsprechend selber bezahlen. Hier möchten wir also 2 Millionen Franken weniger.

Dann geht es beim Bundesamt für Kultur bei der Kontengruppe "Beiträge und Entschädigungen" ebenfalls um Beiträge an Dritte. Hier wollen wir von 122 Millionen Franken auf 72 Millionen Franken kürzen, es wären also 50 Millionen Franken weniger. Warum? Auch hier haben wir genügend Luft. Wir von der SVP wissen natürlich, dass hier das Schweizerische Filmarchiv neu integriert worden ist und deshalb eine Aufstockung stattfand. Das respektieren wir, aber wir haben hier so viele Positionen, und der Bundesrat kann ja unter all diesen Positionen auswählen, wo er reduzieren möchte. Wir haben nach wie vor Positionen für Kulturbeiträge an Kantone und Gemeinden, diese sind unseres Erachtens nicht nötig. Wir haben den nationalen Finanzausgleich, dort ist alles abgedeckt. Wir sehen nicht ein, dass hier im kulturellen Bereich noch direkte Beiträge an Kantone und Gemeinden ausbezahlt werden sollen. Wir haben Verständigungsmassnahmen, wir haben die Filmförderung in der Höhe von mittlerweile 30 Millionen Franken - auch hier gibt es Möglichkeiten, zu reduzieren. Wir haben nach wie vor Unterstützung von kantonalen Museen. Auch hier geht es darum, dass die Kantone und Gemeinden, die Museen unterhalten möchten, das auch selbst bezahlen, schliesslich bekommen sie entsprechende Beiträge über den nationalen Finanzausgleich. Deshalb ist es nach unserer Meinung durchaus möglich, dass hier um 50 Millionen Franken reduziert werden kann.

Zum Bundesamt für Statistik und zur Position 317.A2115.0001, "Beratungsaufwand": Beim Beratungsaufwand möchten wir auf den Stand der Rechnung 2014 zurückgehen. Es gibt keine stichhaltigen Begründungen dafür, dass dieser um 2 Millionen Franken erhöht werden muss. Es wird begründet mit Internalisierungen, und es heisst, da gebe es eine Übergangszeit, da müsse man noch entsprechend aufstocken. Das ist unseres Erachtens aber keine Begründung, weil wir beim Bundesamt für Statistik in den letzten Jahren massiv aufgestockt haben. Wir sehen nicht ein, warum beim Beratungsaufwand gegenüber dem Jahr 2014 noch aufgestockt werden soll. Ich bitte Sie, auch hier um diese 2 Millionen Franken zu kürzen.

Die letzte Kürzung, die wir beantragen, betrifft die Position 317.A2119.0001, "Übriger Betriebsaufwand", ebenfalls beim Bundesamt für Statistik. Hier fallen natürlich alle entsprechenden Aufwendungen darunter, Expertisen und eben auch Aufträge an Dritte. Wir kürzen hier auf den Budgetbetrag für das Jahr 2014 plus etwa 15 Prozent. Weshalb? Wir haben beim Budget 2014 das Postulat Häberli-Koller 14.3079 hier drin besprochen. Das Postulat Häberli-Koller besagt, dass wir bei diesen Aufwendungen überall Luft drin haben, vor allem bei Betriebsaufwänden, Beratungsaufwänden, Politaufträgen usw. - alles fällt ja unter dieses Sammelsurium. Da ist es durchaus möglich, eigentlich über die ganze Bundesverwaltung, ohne Leistungsabbau, ohne dass irgendein Amt Einbussen hätte, um 10 bis 15 Prozent zu reduzieren.

Ich bitte Sie, bei all diesen Positionen diese Reduktionen mitzutragen. Wir machen entsprechend keinen Leistungsabbau, sondern die Bundesämter haben hier genügend Luft eingebaut. Wir wollen einfach, dass weniger Luft vorgesehen wird. Wenn es dann tatsächlich nicht genügt - ich nehme jetzt z. B. die Beiträge und Entschädigungen beim Bundesamt für Kultur -, dann kann dies das Bundesamt für Kultur ohne Weiteres mit einem Nachtragskredit begründen. Aber hier müssen wir die Luft herausnehmen.