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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-12-07

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-12-07

Wortprotokoll

Es gibt bei der Umsetzung der Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" keine Verzögerung. Der Bundesrat hat am 13. Mai 2015, also in diesem Jahr, den Vorentwurf und den erläuternden Bericht in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung dauerte bis am 3. September 2015. Es sind sehr viele Stellungnahmen eingegangen, die jetzt ausgewertet werden. Gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse werden dann die Botschaft und der Entwurf ausgearbeitet, welche der Bundesrat dem Parlament voraussichtlich im ersten Halbjahr 2016 unterbreiten wird.

Ich möchte doch generell festhalten, dass jede seriöse Umsetzung einer Volksinitiative eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Die Frage, ob der Bundesrat bereit sei, von den vorgeschlagenen Ausnahmen abzusehen, kann im jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Die Ausnahmebestimmungen werden jetzt im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse überprüft; es ist ja Sinn und Zweck der Vernehmlassung, dass man die Ergebnisse zur Kenntnis nimmt und dann allenfalls auch eine Überprüfung oder Korrektur vornimmt.

Schliesslich möchte ich noch darauf hinweisen, dass bei Sexualdelikten gegen Minderjährige in Anwendung der Artikel 67ff. des Strafgesetzbuches, die am 1. Januar 2015 in Kraft getreten sind, bereits heute Tätigkeitsverbote ausgesprochen werden können. Diese können auch lebenslänglich verhängt werden; das ist mit dem heute geltenden Gesetz möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die Dauer von zehn Jahren nicht ausreicht, um zu gewährleisten, dass vom Täter keine Gefahr mehr ausgeht. Dies gilt gemäss dem heute geltenden Artikel 67 Absatz 6 des Strafgesetzbuches.

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