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Maurer Ueli · Bundesrat · 2015-12-07

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-12-07

Wortprotokoll

Zur ersten Frage: Im Falle eines Zustandekommens des Referendums gegen das Nachrichtendienstgesetz würde eine entsprechende Volksabstimmung frühestens am 5. Juni 2016 stattfinden. Damit könnte die Inkraftsetzung des Gesetzes Mitte 2017 erfolgen. Bei einem späteren Abstimmungstermin würde sich die Inkraftsetzung entsprechend verzögern.

Zur zweiten Frage: Im Falle einer Ablehnung des Nachrichtendienstgesetzes müsste der Nachrichtendienst des Bundes weiterhin auf der Grundlage der heute geltenden Gesetzgebung arbeiten. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft zum Nachrichtendienstgesetz ausgeführt hat, reicht das heutige Instrumentarium angesichts der immer komplexeren Bedrohungsformen nicht mehr aus, um die präventiven Aufgaben des Nachrichtendienstes im Bereich der inneren Sicherheit wahrzunehmen.

Zur dritten Frage: Die Anschläge in Paris belegen die Ernsthaftigkeit der in Europa von islamistischen Kreisen ausgehenden terroristischen Bedrohung. Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Inkraftsetzung des neuen Gesetzes so schnell wie möglich erfolgen sollte. Allerdings sind zunächst die Referendumsfrist und eine allfällige Volksabstimmung abzuwarten. [PAGE 2040]