Janiak Claude · Ständerat · 2015-12-07
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-07
Wortprotokoll
Ich spreche zu Artikel 26; ich habe es so verstanden, dass wir Artikel 19 und Artikel 26 zusammen beraten.
Ich bitte Sie, hier dem Beschluss der Kommission zuzustimmen und die Frist bei diesen sechs Monaten zu belassen; das ist im Übrigen das geltende Recht. Wir sind ja gerade bei der Behandlung dieses Gesetzes. Parallel dazu ging es aber auch noch um das Nachrichtendienstgesetz. Ich habe immer wieder gestaunt, wie die Debatten gelaufen sind, da wurde kreuz und quer vermischt. Etwa die präventive Überwachung: Kürzlich hat ein Journalist in einer Sonntagszeitung unserem Antrag, hier wieder auf sechs Monate zurückzukommen, eine ganze Seite gewidmet. Er machte Untersuchungen bei den Umfragen, die man im Zusammenhang mit den Wahlen beantworten kann, und kam zum Schluss: Eine Mehrheit ist gegen die präventive Überwachung. Das hat gar nichts miteinander zu tun! Es ist erstaunlich, dass man einen Artikel schreiben kann und immer noch nicht begriffen hat, was der Unterschied ist.
Es gibt noch einen weiteren Grund, hier beim geltenden Recht zu bleiben: Es liegt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vor, dessen Begründung man noch nicht kennt, aber es ist ein Fall, bei dem Deutschland zurückgepfiffen worden ist, als es diese Aufbewahrungsfrist verlängern wollte. Wenn man daraus Folgerungen ableitet, dann muss man zur Erkenntnis kommen, dass diese Ausdehnung auf zwölf Monate auch bei uns schwierig wäre. Man muss damit rechnen, dass allenfalls auch wir in Schwierigkeiten kommen könnten. Mit einer Senkung der Frist auf sechs Monate hätten wir dann - darauf hat auch der Präsident schon hingewiesen - in einem allfälligen Abstimmungskampf sicher gute Karten, und wir könnten auch der Rechtsentwicklung in anderen europäischen Ländern Rechnung tragen.
Wir haben in der Kommission ja, das möchte ich auch noch betonen, Herrn Käser, den Direktor der KKJPD, angehört und haben ihm explizit die Frage gestellt, ob die KKJPD damit einverstanden wäre. Er hat das bejaht. Er hat auch gesagt, dass es für sie eigentlich viel wichtiger sei, dass die gesetzliche Grundlage für den Einsatz für Govware für die Strafverfolgungsbehörden endlich möglich wird. Das ist für sie das viel wichtigere Thema. Das bedeutet auch, dass man dieses Geschäft jetzt endlich abschliesst. Für das Büpf brauchen wir viel länger als für das Nachrichtendienstgesetz, obwohl das Nachrichtendienstgesetz in Bezug auf die Grundrechte und die Eingriffe in die persönliche Freiheit ja eigentlich viel weiter geht; da läuft ja noch kein Strafverfahren.
Ich bitte Sie, hier Ihrer Kommission zu folgen. Ich habe die Aufgabe gehabt, diese sechs Monate der Kommission des Nationalrates schmackhaft zu machen. Sie haben ein bisschen "gewäffelt", aber sie sind am Schluss doch bereit gewesen, uns die Möglichkeit zu geben, diese Differenz noch einmal zu öffnen.