Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2015-12-07
Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2015-12-07
Wortprotokoll
Es wurde jetzt mehrmals gesagt, und wir wissen es eigentlich, dass die bilateralen Verträge für die Schweiz sehr wichtig sind. Die Umsetzung der in Artikel 121a der Bundesverfassung vorgesehenen Kontingente und Höchstzahlen sowie des Vorrangs von Schweizerinnen und Schweizern ist mit der Personenfreizügigkeit schwerlich vereinbar, und der Wegfall der Bilateralen ist deshalb nach wie vor denkbar respektive nach wie vor zu befürchten.
Wir wissen, dass der Bundesrat die Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung", die am 9. Februar 2014 angenommen wurde, gemäss Initiativtext auf Verordnungsstufe umsetzen muss, wenn sie nach drei Jahren nicht umgesetzt ist. Es wäre zu spät, wenn erst ab diesem Zeitpunkt eine allfällige Verfassungsvorlage in Angriff genommen würde. Deshalb sehen die gleichlautenden Initiativen der BDP- und der CVP-Fraktion vor, dass parallel zu den Verhandlungen des Bundesrates mit der EU und parallel zum innenpolitischen Gesetzgebungsprozess eine Verfassungsvorlage erarbeitet wird, die das Verhältnis zur EU klärt, insbesondere die Frage des bilateralen Weges. Mit diesen parlamentarischen Initiativen soll zeitgerecht, es wurde auch gesagt, ein Plan B erarbeitet werden. Diesen Lösungsweg kann nur das Parlament vorbereiten, weil der Bundesrat ja ganz klar die Aufgabe hat, die Volksinitiative umzusetzen, und zwar ohne Wenn und Aber, denn wir haben ja die Haltung, dass Volksentscheide ohne Wenn und Aber umgesetzt werden müssen.
Die BDP interpretiert das Abstimmungsergebnis vom 9. Februar 2014 als Ausdruck einer Sorge über das Einwanderungsniveau. Es darf aber keinesfalls als Signal verstanden werden, die Schweiz würde sich künftig brutal von der europäischen Wirtschaft abschotten wollen. Das Volk hat eine Antwort auf die Frage zur Migration gegeben - wie manipuliert oder von langer Hand vorbereitet, tut hier nichts zur Sache. Das Volk hat entschieden. Das Volk konnte jedoch nicht die Frage in Bezug auf die Weiterführung des bilateralen Weges beantworten. Das kann es mit dieser Initiative. Damit nehmen auch wir die Sorgen der Bevölkerung ernst. Wir sind überzeugt, dass das Volk bei der Abstimmung vom 9. Februar 2014 vor allem den Bereich Asylwesen im Auge hatte. Die Masseneinwanderungs-Initiative, so lässt sich [PAGE 2075] vermuten, hat eben alles in einen Topf geworfen. Es konnte nicht differenziert werden.
Unsere Initiative ist bewusst sehr offen formuliert, um der Kommission den nötigen Spielraum zu lassen. Heute geht es lediglich darum, beiden Initiativen in der ersten Phase Folge zu geben. Dadurch schaffen wir die Voraussetzung, dass durch die Kommission allenfalls eine entsprechende Vorlage ausgearbeitet werden kann. Sollte das Parlament Lösungen finden, die vor dem Volk bestehen und den Hauptzweck erfüllen, nämlich die Erhaltung der bilateralen Verträge, können wir die Initiativen als erfüllt abschreiben. Es wäre aber verheerend, wenn wir nicht zeitgerecht eine Lösung zur Rettung der bilateralen Verträge zur Hand hätten und der Bundesrat gezwungen wäre, die Masseneinwanderungs-Initiative im Februar 2017 auf Verordnungsstufe umzusetzen. Wir gehen bewusst nicht auf die Folgen einer Abschottung durch die Aufgabe des bilateralen Weges ein. Für die Schweiz wäre dies dramatisch, und zwar nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht.
Ich bitte Sie deshalb, den beiden Minderheiten zu folgen und den Initiativen der CVP-Fraktion und der BDP-Fraktion Folge zu geben.