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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2015-12-07

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · CVP-Fraktion · 2015-12-07

Wortprotokoll

Es geht bei dieser Initiative um die Regelung der Unvereinbarkeit von politischem Mandat und behördlichem Mandat bei einer Organisation des Bundes oder bei juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, bei denen dem Bund eine beherrschende Stellung zukommt. Gemeint sind mit dieser Regelung - darüber herrscht Konsens mit dem Initianten - Organisationen wie SBB, Ruag, Swisscom, aber auch die ETH. Der Initiant fordert nun mit der Begründung eines Bundesgerichtsurteils vom September 2014, dass diese Regelung auch auf die Krankenversicherer auszudehnen sei, weil auch diese staatliche Aufgaben wahrnähmen und durch das Bundesgerichtsurteil faktisch und formell einer mittelbaren Bundesbehörde gleichgestellt würden. Vereinfacht gesagt will der Initiant entweder Mandatsträgern bei Krankenversicherern den Einsitz im Parlament verbieten oder, auch das schlägt er vor, weiteren Mitgliedern von mittelbaren Bundesbehörden den Einsitz im Parlament ermöglichen. Er weist in seiner Initiative auf eine seiner Meinung nach bestehende Inkohärenz hin, die man beseitigen müsse.

Die Mehrheit der SPK beantragt Ihnen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, dies aus folgenden Gründen:

1. Eine weitere Ausdehnung von Unvereinbarkeitsgründen würde mittel- und langfristig dazu führen, dass kaum eine berufliche Tätigkeit und kaum ein anderes Mandat mit dem politischen Mandat vereinbar wäre. Es sei kaum genau feststellbar, ob eine Organisation nicht durch den Bund - direkt oder indirekt - unterstützt werde.

2. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit ist die geltende Regelung im Parlamentsgesetz ausreichend. Die Mehrheit widerspricht der Meinung des Initianten, der darin Inkohärenzen sieht.

3. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass die Fokussierung ausschliesslich auf Krankenversicherer nicht adäquat sei. Mit der gleichen Argumentation könnte man auch verlangen, dass Landwirtschaftsvertreter ebenfalls von politischen Mandaten ausgeschlossen werden müssten, zumal in deren Branche dem Bund ebenfalls eine wesentliche finanzielle Dominanz zukommt.

4. Es geht in einem weiteren Sinne auch bei dieser Initiative um die Frage, welche Mandate oder welche beruflichen Verbindungen mit der Parlamentstätigkeit vereinbar sind, auch wenn der Initiant den Fokus auf eine spezielle Branche legt.

Die Mehrheit sieht in dieser Frage keinen Handlungsbedarf und beantragt Ihnen - der Entscheid fiel mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung -, dieser Initiative keine Folge zu geben.

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