Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2015-12-08
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-08
Wortprotokoll
Das Büro hat festgestellt, dass die Wahl von Herrn Angelo Barrile, geboren am 22. August 1976, Bürger von Pfungen/ZH und von Pietraperzia/Italien, wohnhaft in Zürich, gültig zustande gekommen ist. Herr Angelo Barrile ersetzt unseren in den Ständerat gewählten Kollegen Daniel Jositsch. Herr Barrile ist erster Ersatz auf der Liste 2, "Sozialdemokratische Partei". Er ist Arzt für allgemeine innere Medizin und war bis Ende November Mitglied des Kantonsrates in Zürich. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat ihn mit Beschluss vom 7. Dezember 2015 als gewählt erklärt. Dieser Beschluss wird später im Amtsblatt des Kantons Zürich veröffentlicht werden.
Das Büro beantragt, die Wahl von Herrn Angelo Barrile formell festzustellen.
Das Büro hat die Angaben von Herrn Angelo Barrile geprüft. Aufgrund der Angaben von Herrn Barrile hat das Büro keine Mandate festgestellt, die nach Artikel 144 der Bundesverfassung und Artikel 14 des Parlamentsgesetzes mit einem parlamentarischen Mandat unvereinbar wären.
Das Büro hat weiter festgestellt, dass die Wahl von Herrn Hans-Ulrich Bigler, geboren am 5. April 1958, Bürger von Worb/BE, wohnhaft in Affoltern am Albis/ZH, gültig zustande gekommen ist. Herr Hans-Ulrich Bigler ersetzt unseren in den Ständerat gewählten Kollegen Ruedi Noser. Herr Hans-Ulrich Bigler ist erster Ersatz auf der Liste 3, "FDP/die Liberalen". Er ist Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat ihn mit Beschluss vom 7. Dezember 2015 als gewählt erklärt. Dieser Beschluss wird später im Amtsblatt des Kantons Zürich veröffentlicht werden.
Das Büro beantragt, die Wahl von Herrn Hans-Ulrich Bigler formell festzustellen.
Das Büro hat die Angaben von Herrn Hans-Ulrich Bigler geprüft. Aufgrund der Angaben von Herrn Bigler hat das Büro keine Mandate festgestellt, die nach Artikel 144 der Bundesverfassung und Artikel 14 des Parlamentsgesetzes mit einem parlamentarischen Mandat unvereinbar wären.