Fetz Anita · Ständerat · 2015-12-08
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-08
Wortprotokoll
Wir sind bei dieser Vorlage mit dem Titel "Standardisiertes Gever-Produkt. Finanzierung der Realisierung und Einführung" der Erstrat. Zum Thema Gever bzw. dessen Einführung und Finanzierung ist zu sagen, dass hinter dem Akronym Gever die Begrifflichkeit "elektronische Geschäftsverwaltung" steckt. Ich sage das, damit Sie wissen, wie sich das zusammensetzt.
Gever gehört zu den IKT-Schlüsselprojekten des Bundes und untersteht damit der übergeordneten Führung, Steuerung, Koordination und Kontrolle. Die Programmleitung liegt bei der Bundeskanzlei; als unterstützender Programmausschuss dient die Generalsekretärenkonferenz.
Bei Gever geht es um die Ablaufsteuerung, die Geschäftskontrolle und die automatische Aktenführung, also um die zentrale Archivierung - und zwar flächendeckend, in der gesamten Bundesverwaltung. Damit soll unter anderem die rechtskonforme, nachvollziehbare und systematische Geschäftsabwicklung IT-mässig sichergestellt werden. Gerade auch bei personellen Wechseln an der Spitze von Departementen oder beim oberen Kader kann durch eine lückenlose Dokumentation in den Gever-Systemen der Wissenstransfer gewährleistet werden, was enorm wichtig ist.
Die elektronische Geschäftsverwaltung gehört seit den Neunzigerjahren zur Informatiklandschaft der Bundesverwaltung. 1999 wurde nach einer WTO-Ausschreibung ein Gever-Produkt beschafft. 2001 wurde es standardisiert. Daneben kamen und kommen allerdings auch diverse weitere Gever-Lösungen zum Einsatz, die nicht standardisiert sind. Alle diese Lösungen sollen jetzt bis 2018 abgelöst werden. Der Bundesrat hat deshalb die Bundeskanzlei mit der Durchführung eines Verfahrens zur Beschaffung von zwei Gever-Produkten für die Bundesverwaltung beauftragt. Der Bundesrat war damals der Ansicht, dass eine Zwei-Produkte-Strategie gegenüber der Beschaffung von nur einem Produkt verschiedene Vorteile habe.
Im September 2014 erfolgte die entsprechende WTO-Ausschreibung. Die WTO-Ausschreibung hat übrigens den Vorteil, dass die beschaffungsrechtliche Situation bereinigt wird. Ausgeschrieben wurde eine Bundeslizenz für die [PAGE 1212] Ausstattung einer unbegrenzten Anzahl von Arbeitsplätzen der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung mit einem der beiden Produkte. Dabei ging es auch um die Möglichkeit, kantonalen, kommunalen und privaten Stellen den Zugang zu den Produkten zu ermöglichen, was in unserer vernetzten Gesellschaft sehr wichtig ist. Die Zuschläge erfolgten im Mai 2015; Sie finden diese Informationen in Ziffer 1.2 der Botschaft. Gegen den Zuschlag ist noch eine Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig.
Nach den Zuschlägen aus der Ausschreibung haben sich allerdings alle Departemente sowie die Bundeskanzlei für ein und dasselbe Produkt entschieden, weshalb die Zwei-Produkte-Strategie des Bundesrates obsolet geworden ist. Zudem ist die Einführung von nur einem Produkt günstiger als die Einführung von zwei Produkten. Die Gesamtkosten belaufen sich bei nur einem Produkt auf rund 142 Millionen Franken; Sie ersehen diese Zahlen aus der Botschaft unter Ziffer 3.1.1. Abzüglich der Eigenleistungen der Verwaltung - und diese sind sehr hoch - werden die Kosten auf 75 Millionen Franken beziffert. Abzüglich dieser verwaltungsinternen Leistungen sind noch 67 Millionen Franken zu finanzieren. Das ist der beantragte Kredit, wobei die jährlichen Betriebskosten nach heutigem Kenntnisstand 21,9 Millionen Franken betragen. Demgegenüber hätte die Einführung von zwei Gever-Produkten intern und extern Gesamtkosten ausgelöst, die 32 Millionen Franken höher gewesen wären als die Lösung mit nur einem Produkt.
Es ist auch zu erwähnen, dass Informatikvorhaben des Bundes in den vergangenen Jahren ja bekanntlich verschiedentlich Thema in Ihren Aufsichtsdelegationen und auch im Parlament waren. Eine Auswahl all dieser Problemfälle finden Sie auch in der Botschaft aufgeführt. Besonders erwähnen möchte ich die Forderung, die damals von der Finanzdelegation erhoben wurde: Die Delegation forderte, dass "Gever Bund" als Gesamtprojekt zu betrachten sei; insbesondere beharrte Ihre Finanzdelegation darauf, dass der Bundesrat einen Verpflichtungskredit beantrage, was er nun hier mit dieser Vorlage, mit dieser Botschaft, denn auch tut.
Der Zeitplan für die Einführung des Gever-Produktes basiert auch auf bereits geleisteten und laufenden Vorleistungen der Bundesverwaltung. Wenn die hängige Beschwerde abgewiesen wird, soll durch die Genehmigung des vorliegenden Gesamtkredites durch uns und durch den Nationalrat im Verlauf des nächsten Jahres die IT-Plattform für den Betrieb des Gever-Produktes aufgebaut werden. Ab Anfang 2017 soll bis 2018 flächendeckend das beschaffte standardisierte Produkt eingeführt werden.
Im Kredit eingeschlossen sind auch die erwähnten, bereits laufenden Vorbereitungsarbeiten durch die Bundeskanzlei und die Bundesverwaltung, weshalb wir über das Kreditbegehren jetzt beraten, auch wenn kein rechtskräftiger Entscheid vorliegt. Normalerweise sprechen wir allerdings Kredite immer vor einer Ausschreibung, weshalb das in diesem Fall kein Problem ist.
Noch etwas zur Realisierungsphase: Für die erste Etappe werden 25 Millionen Franken beantragt, wie Sie dem Anhang zum Bundesbeschluss entnehmen können. Dabei geht es namentlich um den Aufbau der Infrastruktur beim Leistungserbringer, die Lizenzkosten sowie die Anpassung des Produktes an die Anforderungen des Bundes.
Für die zweite Etappe, das heisst die Phase der Einführung in den Departementen und in der Bundeskanzlei, beträgt die Höhe des beantragten Kredites 42 Millionen Franken, wie Sie im Anhang zum Entwurf des Bundesbeschlusses sehen. Dabei geht es eigentlich um neun Verpflichtungskredite im Umfang von insgesamt 42 Millionen Franken; auch das sehen Sie im Anhang der Vorlage.
Ihre Kommission hat das Geschäft am 5. Oktober im Beisein von Frau Bundeskanzlerin Casanova behandelt und beantragt Ihnen einstimmig, zusammen mit dem Bundesrat, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss und damit den Verpflichtungskrediten in der Höhe von 67 Millionen Franken zuzustimmen.