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Humbel Ruth · Nationalrat · 2015-12-08

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2015-12-08

Wortprotokoll

Die CVP unterstützt diesen Kompromissvorschlag der Kommissionsmehrheit, den Unterlagenschutz für alle wichtigen Arzneimittel gegen seltene Krankheiten auf fünfzehn Jahre auszudehnen. Wir sind der Meinung, dass im Bereich der Orphan Drugs eine Ausweitung des Unterlagenschutzes für alle Medikamente auf fünfzehn Jahre richtig ist, sowohl für Medikamente für Erwachsene wie auch für solche für Kinder.

Der Anreiz für die Kindermedizin wird nicht geschmälert. Zu berücksichtigen ist, dass bei Vorliegen eines pädiatrischen Prüfkonzeptes der Patentschutz um sechs Monate verlängert wird. Das ist ein zusätzlicher Anreiz, um im Bereich der Kindermedizin zu forschen. Und es ist ja nicht so, dass der Anreiz geschmälert wird, wenn der Unterlagenschutz auch für Arzneimittel gegen seltene Krankheiten für Erwachsene auf fünfzehn Jahre verlängert wird.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit noch auf zwei Berichte des Bundesrates hinweisen, welcher eine Förderung von Forschung und Innovation in unserem Land zum Ziel hat und entsprechende Massnahmen vorschlägt. Es ist das zum einen das Nationale Konzept Seltene Krankheiten vom Mai dieses Jahres. Damit will der Bundesrat im Bereich der seltenen Krankheiten, insbesondere auch im Therapiebereich, die Forschung verstärken. Zum andern verweise ich auf den Masterplan "Massnahmen des Bundes zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie" vom Dezember 2013. Darin wird festgehalten: "Bei seltenen Krankheiten kommt es vor, dass die Kosten für die Entwicklung und die Marktzulassung eines Arzneimittels für Diagnose, Prävention oder Behandlung der Erkrankung durch den zu erwartenden Umsatz nicht gedeckt werden können. Die pharmazeutische Industrie ist deshalb nicht bereit, das Arzneimittel unter normalen Marktbedingungen zu entwickeln. Einige Länder sehen deshalb als zusätzlichen Anreiz für die Entwicklung und das Inverkehrbringen von Orphan Drugs eine sogenannte Marktexklusivität vor." Gestützt auf diesen Bericht haben wir seitens der CVP zweimal der Marktexklusivität zugestimmt.

Wenn das Instrument der Marktexklusivität nicht gewollt ist - der Ständerat hat es zweimal abgelehnt -, ist es angezeigt, den Unterlagenschutz entsprechend zu verlängern. Das ist eine Massnahme zur Stärkung der Standortattraktivität der forschenden Industrie, und es ist eine Massnahme zum Nutzen von Menschen mit seltenen Krankheiten. Der Unterlagenschutz hat gegenüber der Marktexklusivität den Vorteil, dass er wettbewerbsfreundlicher ist. Die Verlängerung des Unterlagenschutzes bringt einer Unternehmung einen Vorteil, verhindert aber nicht, dass eine andere Firma in diesem Bereich auch forschen kann. Es ist noch anzumerken, dass es natürlich schon ein Unterschied ist, ob die Marktexklusivität auf die Bevölkerung in den USA oder auf die 8 Millionen Einwohner in der Schweiz angewendet wird.

Die CVP-Fraktion wird der Kommissionsmehrheit folgen und empfiehlt Ihnen, dies auch zu tun.