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Frehner Sebastian · Nationalrat · 2015-12-08

Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-08

Wortprotokoll

Namens meiner Fraktion bitte ich Sie, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Weshalb?

Der erste Teil der Vorlage ist unnötig, weil er nicht mehr aktuell ist. Das Parlament hat die definitive Verankerung und Verfeinerung des Risikoausgleichs bereits beschlossen. Die Bundesratsvorlage 13.080 ist im September 2013 an das Parlament überwiesen worden. Den massgeblichen parlamentarischen Initiativen zum Risikoausgleich - von der SP-Fraktion war es die parlamentarische Initiative 11.473, "Risikoausgleich", von der FDP-Liberalen Fraktion die parlamentarische Initiative 12.446, "Wirksamen Risikoausgleich schnell einführen" - hatte das Parlament aber schon vor dem 20. September 2013 Folge gegeben, also schon bevor diese Bundesratsvorlage an das Parlament überwiesen worden ist.

Der zweite Teil dieser Vorlage, die strikte Trennung von Grund- und Zusatzversicherung, ist falsch, unnötig, teuer und eine Zwängerei. Weshalb ist sie falsch? Schon heute kann jede Person das Obligatorium und das Überobligatorium bei verschiedenen Versicherungen abschliessen. Acht von zehn zusatzversicherten Personen wählen aber denselben Anbieter. Das ist, aus meiner Sicht, wenn man die finanzielle Seite anschaut, zwar nicht sehr clever, denn die KVG-Prämien ändern ja jedes Jahr, und ein Wechsel des Obligatoriums ist oft prüfenswert. Aber offensichtlich besteht ein Bedürfnis, die Versicherungen gemäss KVG und VVG beim gleichen Versicherer zu haben, weil nur dann ein Service aus einer Hand geboten werden kann. Und wenn man diese Vorlage annimmt, ist diese Möglichkeit nicht mehr gegeben.

Weshalb ist diese Vorlage unnötig? Anders, als es die Vorlage suggeriert, gibt es in der Krankenversicherung bereits heute keine Bereiche, die von der Aufsicht ausgeschlossen sind. Mit dem Krankenversicherungsaufsichtsgesetz, das nächstes Jahr in Kraft tritt, wird diese Aufsicht aus unserer Sicht noch überreguliert. Zudem müssen das BAG und die Finma ihr Verhalten neu koordinieren. Diese Vorlage ist auch deshalb unnötig, weil die Frage der juristischen Trennung nichts mit der Risikoselektion eines Versicherers zu tun hat. Zur Eindämmung der Risikoselektion hat dieses Parlament gegen den Willen der SVP den Risikoausgleich definiert, definitiv verankert und verfeinert.

Warum ist diese Vorlage teuer? Die Vorlage generiert hohe Mehrkosten, die keinen Mehrwert für die Versicherten bringen. Die Vorlage berücksichtigt nicht, dass eine juristische Trennung von Grund- und Zusatzversicherung in der heutigen Praxis keine Trennung der Abläufe und Prozesse bedeutet. Die Vorlage lässt zudem ausser Acht, dass alle Krankenversicherer, die beide Bereiche anbieten, das Synergiepotenzial von Grund- und Zusatzversicherung nutzen, um die Verwaltungskosten zu senken. Eine Studie zeigt, dass bei Annahme dieser Vorlage im heutigen System Synergien von 400 Millionen Franken pro Jahr verlorengehen würden. Den Schaden dieser Vorlage müssten somit die Versicherten und die Steuerzahler tragen.

Diese Vorlage ist nicht nur falsch, unnötig und teuer, sondern sie ist auch eine Zwängerei. Das Parlament muss sich mit etwas beschäftigen, das sowieso keine Mehrheit finden wird, statt dass es sich den wirklichen Problemen in diesem Bereich widmet. Die Kostenentwicklung der Krankenversicherung übersteigt permanent das Wirtschaftswachstum, also die Entwicklung der Löhne und Renten. Damit sind die Prämien für viele Familien über kurz oder lang nicht mehr bezahlbar. Seitens des Bundesrates fehlen aber leider kostenbasierte Prognosen und Massnahmenpläne für eine langfristig bezahlbare Krankenversicherung. Die vermeintliche Strategie Gesundheit 2020 gibt nur Wunschlisten bekannt, die zusätzliche Kosten auslösen dürften. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der langfristigen Finanzierung der Krankenversicherung findet nicht statt.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt Ihnen die Fraktion der SVP, nicht auf die Vorlage einzutreten.

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