Schwander Pirmin · Nationalrat · 2015-12-08
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-08
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen. Es geht um die Teilnahme an Beweiserhebungen.
Mit der neuen Strafprozessordnung (StPO) sind die Rechte der Beschuldigten massiv ausgebaut worden, sie sind mit schon fast überspitztem Formalismus, würde ich sagen, ausgebaut worden. Um was für Rechte geht es? Die Normen zu den Teilnahmerechten beinhalten, dass die Parteien das Recht haben, an Beweiserhebungen durch die Staatsanwaltschaft teilzunehmen und der einvernommenen Person Fragen zu stellen. Einvernommene Personen sind beschuldigte und mitbeschuldigte Personen, Zeugen, Auskunftspersonen und Sachverständige. Das Teilnahmerecht nach Artikel 147 StPO setzt sich zusammen aus dem Anwesenheitsrecht, dem Frage- und dem Konfrontationsrecht. Das gilt auch für die Beweiserhebungen durch die Polizei, die gemäss Artikel 312 Absätze 1 und 2 StPO von der Staatsanwaltschaft an die Polizei delegiert werden.
Wenn Sie das zur Kenntnis nehmen, sehen Sie: Die Rechte der Beschuldigten sind mit der neuen StPO doch dermassen ausgebaut worden, dass die Erforschung der materiellen Wahrheit und die Aufgabe der Staatsanwaltschaft behindert werden. Dem Grundsatz der Erforschung der materiellen Wahrheit müssen wir mehr Bedeutung beimessen. Er muss bei einer Straftat Vorrang haben.
Deshalb bitte ich Sie eindringlich, nicht bis 2018 zu warten, bis die Strafprozessordnung generell überarbeitet wird. Vielmehr sollte genau dieser Punkt, bei dem es um die Erforschung der materiellen Wahrheit bei einer Straftat geht, jetzt so schnell wie möglich geändert werden - zugunsten unseres Rechtsstaates und weniger zugunsten der Beschuldigten.