Lexipedia

Humbel Ruth · Nationalrat · 2015-12-08

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2015-12-08

Wortprotokoll

Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe g des Parlamentsgesetzes sieht vor, dass der Bundesrat in seinen Erlassentwürfen die Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt und künftige Generationen prüfen muss, soweit substanzielle Angaben dazu möglich sind. Nationalrätin Yvonne Feri verlangt nun mit ihrer Initiative, dass der Bundesrat mit einer Ergänzung dieses Artikels des Parlamentsgesetzes verpflichtet wird, mit einer institutionalisierten Familienverträglichkeitsprüfung sicherzustellen, dass in den Botschaften des Bundesrates wie auch in den Berichten des Parlamentes transparent dargelegt wird, welche Auswirkungen die vorgeschlagenen Bestimmungen auf das Wohl der Familien und deren Kinder haben. Die Initiantin wie auch die Kommissionsminderheit erachten eine Familienverträglichkeitsprüfung als ein geeignetes Instrument, Gesetzesvorlagen verschiedenster Politikbereiche einer kritischen Würdigung aus der Perspektive der Familien zu unterziehen.

Die Kommission stimmt mit der Initiantin überein, was die Wertschätzung der Familien angeht. Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft, und die Gesetzgebung muss den Bedürfnissen von Familien grosses Gewicht einräumen. Wir haben in den letzten Jahren den Bedürfnissen der Familien mit verschiedenen Spezialgesetzen auch Rechnung getragen.

Die Familien sind verschiedenen Risiken ausgesetzt. In der Kommission wurde insbesondere auch das Armutsrisiko der Familien angesprochen. Gerade dagegen ist diese Initiative aber kein taugliches Mittel. Die Kommissionsmehrheit bezweifelt daher, dass ein zusätzliches Kapitel in den Botschaften des Bundesrates und in den Berichten der Parlamentskommissionen zu neuen Erlassentwürfen einen wesentlichen Beitrag zugunsten der Familien leisten kann. Eine solche Vorschrift hätte vielmehr primär einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand zur Folge, ohne Familien zu unterstützen, Familien, die Hilfe nötig hätten.

Zudem stellt sich die Frage der Definition des Familienbegriffs. Die Initiantin hat "Familie" als das Zusammenleben mindestens eines Erwachsenen mit einem Kind definiert. Je nach Familienverständnis werden Massnahmen für Familien unterschiedlich eingeschätzt. Ich erinnere daran, dass in den letzten Jahren drei Familien-Initiativen mit unterschiedlichem Inhalt und eben auch mit unterschiedlichen Familienbegriffen abgelehnt worden sind. Es waren dies die Initiative zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die [PAGE 2114] SVP-Familien-Initiative sowie die CVP-Initiative zur Steuerbefreiung der Familienzulagen.

Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass der geltende Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe g des Parlamentsgesetzes, wonach der Bundesrat in seinen Botschaften zu Erlassentwürfen unter anderem die Auswirkungen auf die Gesellschaft und auf künftige Generationen erläutern muss, das Anliegen der Initiative zu einem guten Teil erfüllt. Familien sind Teil der Gesellschaft, und Kinder bilden die künftige Generation.

Die Staatspolitische Kommission hat die parlamentarische Initiative am 23. April dieses Jahres vorgeprüft. Sie sieht keinen Handlungsbedarf. Vor allem sieht sie mit dieser Initiative keine Handlungsmöglichkeiten zum Nutzen der Familien. Sie beantragt deshalb mit 16 zu 8 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.