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preparatory:AB 192682

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2015-12-09

Wortprotokoll

Wir kommen zur Wahl der Mitglieder des Bundesrates für die Amtsperiode 2016-2019. Die schriftlichen Mitteilungen zum Verfahren der Wahl sind Ihnen ausgeteilt worden. Die Wahlvorschläge der Fraktionen haben Sie erhalten. Gemäss Artikel 132 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes werden die Sitze einzeln und nacheinander besetzt, in der Reihenfolge der Amtsdauer der bisherigen Amtsinhaberinnen oder Amtsinhaber. Die Sitze für die bisherigen Mitglieder des Bundesrates, die wieder kandidieren, werden zuerst besetzt.

Wählbar in den Bundesrat sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die über politische Rechte in Bundessachen verfügen. In den beiden ersten Wahlgängen können alle wählbaren Personen gewählt werden. Ab dem dritten Wahlgang sind keine weiteren Kandidaturen zulässig.

Einzelne Bürgerinnen und Bürger haben ihre Kandidatur angemeldet. Die entsprechenden Unterlagen können beim Generalsekretär eingesehen werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute ist ein besonderer Tag. Weltweit als einziges Parlament haben wir die Aufgabe, einzeln die Mitglieder unserer Regierung zu wählen respektive die Bundesrätinnen und Bundesräte in ihrem Amt zu bestätigen.

Die politische Auseinandersetzung schliesst den Respekt vor dem politischen Gegner nicht aus, im Gegenteil: Unser Konkordanzsystem verlangt Respekt - über alle Parteigrenzen hinweg. Ich erinnere Sie daran, dass wir in der Schweiz zwar ein exklusives Wahlsystem für unsere Regierung kennen, das jedoch zum Ziel hat, Inklusion oder, wie wir es nennen, Konkordanz zu schaffen. Ich bin fest davon überzeugt, dass jede und jeder von uns es sich zu Herzen nimmt, dieser Wahl einen würdevollen Verlauf zu geben.

Die Bundesverfassung schreibt vor, dass die Mitglieder der Bundesversammlung ohne Weisungen stimmen. Wählen wir also nach bestem Wissen und Gewissen jene Frauen und Männer, welche die oberste leitende und vollziehende Behörde der Eidgenossenschaft bilden und die Geschicke unseres Landes in der 50. Legislatur unseres Bundesstaates lenken sollen.

Meine Damen und Herren, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Ihnen bei sämtlichen Wahlen die Wahlzettel nur an Ihrem Platz abgegeben werden. Nachträglich werden keine Wahlzettel mehr verteilt.

[VS]