AB 192773
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-12-10
Wortprotokoll
Nach unserer Einschätzung wäre die Einführung einer Meldepflicht ab dem ersten Tag für das Fotografiegewerbe unverhältnismässig. Wir haben Branchen mit besonderen Schutzbestimmungen, so das Bauhaupt- und das Baunebengewerbe, das Gastgewerbe, das Reinigungsgewerbe, die Überwachungs- und Sicherheitsdienste, das Reisegewerbe, das Erotikgewerbe und den Garten- und Landschaftsbau. Wie es Herr Ständerat Abate gesagt hat, haben wir effektiv keine Hinweise darauf, dass im Fotografiegewerbe Missstände herrschen. Deshalb empfehle ich Ihnen, von dieser Zusatzregelung abzusehen. Wir greifen dort ein, wo die Missstände nachgewiesen sind. Wir versuchen die Arbeitsmärkte natürlich offen zu behalten. Aber hier, in diesem speziellen Fall, fehlt uns schlicht und einfach die Evidenz, die einen solchen Schritt notwendig machen würde.