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AB 192783

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-12-10

Wortprotokoll

Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Berufsbildung mit leistungsorientierten Pauschalbeiträgen. Das ist nicht zu verwechseln mit aufwandorientierten Subventionen. Die Pauschalbeiträge werden zum Beispiel gebraucht für die fachkundige individuelle Begleitung von Lernenden, für die Massnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung, für die Finanzierung von Berufsfachschulen, für überbetriebliche Kurse, für den allgemeinbildenden Unterricht für die [PAGE 1243] Vorbereitung auf die Berufsmaturität, für vorbereitende Kurse für die eidgenössischen Berufsprüfungen und die eidgenössischen höheren Fachprüfungen, für Bildungsgänge an höheren Fachschulen, für berufsorientierte Weiterbildung, für Veranstaltungen der Bildung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner, für die Qualifizierung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberater und für die Durchführung von Prüfungen und anderen Qualifikationsverfahren. Ich zähle das auf, weil ich damit zum Ausdruck bringen will, dass sehr viel gemacht wird und dass die Hoheit im Wesentlichen bei den Kantonen ist und die Kantone seitens des Bundes unterstützt werden.

Die Kantone bestimmen also den Mitteleinsatz. Simulationen zeigen, dass kompliziertere Berechnungsmodelle zu keinen wesentlich besseren Lösungen, zu keinen wesentlichen Änderungen führen würden. Durch die geltende Aufteilung werden auch keine Präjudizien betreffend den Verwendungszweck geschaffen. Die Kantone entscheiden selbst, wie stark sie sich in der berufsorientierten Weiterbildung engagieren wollen, und es gibt Unterschiede. Das bedeutet auch, dass nicht garantiert wäre, dass Personen, die sich weiterbilden, mit den in der Motion geforderten Massnahmen wirklich stärker finanziell unterstützt würden.

Hier noch die Zahl: Die Kantone haben im Jahr 2014 für die berufsorientierte Weiterbildung und für die Vorbereitung auf eidgenössische Prüfungen immerhin 142 Millionen Franken investiert, und das entspricht etwa 4 Prozent der gesamten Berufsbildungskosten.

Der berufliche Wiedereinstieg wird nicht nur von der Berufsbildung, sondern auch von der Arbeitslosen- und der Invalidenversicherung finanziell unterstützt. Die Grundlage zur Berechnung der Pauschalbeiträge an die Kantone hat sich bewährt. Die Pauschalen geben den Kantonen zu deren Verwendung den nötigen Spielraum innerhalb des gesetzlich definierten Rahmens. Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit, dieses Regime zu verändern. Deshalb empfiehlt er Ihnen die Ablehnung der Motion.