Müller Leo · Nationalrat · 2015-12-10
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2015-12-10
Wortprotokoll
Zu den Positionen bezüglich der Landwirtschaft wurde hier schon sehr viel gesagt, und es wurde jetzt gerade behauptet, man gönne der Landwirtschaft gerechte Einkommen. Ich möchte das mit ein paar Zahlen einmal kurz darlegen. Die Auswertung von Agroscope hat gezeigt, dass im Jahr 2014 eine Familienarbeitskraft in der Landwirtschaft 52 800 Franken verdient hat. Bei einem Arbeitsvolumen von 2800 Stunden, was der Standard ist, sind das Fr. 18.87 pro Stunde. Wenn Sie jetzt hier behaupten, man gönne der Landwirtschaft gerechte Einkommen, dann, muss ich Ihnen sagen, dürfen Sie die Direktzahlungen nicht kürzen, und Sie dürfen auch beim "Schoggi-Gesetz" nicht kürzen.
Wir haben hier in diesem Raum gehört, was der Durchschnittslohn von Angestellten beim Bund ist. Dieser liegt weit über dem Doppelten dessen, was in der Landwirtschaft verdient wird. Wenn jetzt behauptet wird, man gönne der Landwirtschaft gerechte Einkommen und die Kürzungen bei den Direktzahlungen hätten keinen Einfluss respektive keine Auswirkungen auf das Einkommen der Landwirtschaft, ist das faktenwidrig. Das stimmt einfach nicht. Die Direktzahlungen sind bei der Landwirtschaft direkt einkommenswirksam, und deshalb ist diese Massnahme eben eins zu eins einkommenswirksam und derart wichtig.
Wir wissen auch aufgrund der heutigen Marktlage, dass im Jahr 2015 der Verdienst in der Landwirtschaft rund 10 Prozent tiefer liegen wird, dass also der Verdienst pro Familienarbeitskraft unter 52 000 Franken sinken wird. Wenn Sie das wollen, dann müssen Sie dem Minderheitsantrag zustimmen. Wir von der CVP wollen das nicht. Wir unterstützen die Mehrheitsanträge sowohl bei den Direktzahlungen wie auch beim "Schoggi-Gesetz".
Es geht insbesondere beim "Schoggi-Gesetz" ja darum, dass eine Planungssicherheit besteht. Wir wissen - das ist ja mehrmals versprochen worden - dass das Rohstoffhandicap auf 85 Prozent ausgeglichen werden soll. Wenn jetzt ein Unternehmen solche Rohstoffe verarbeitet und exportieren will, muss es ja wissen, dass es im Juni, im Juli, im September und im November des Jahres 2016 auch noch auf diese Beiträge zählen kann. Wenn jetzt gesagt wird, man habe kein Vertrauen, so muss ich sagen, dass ich dem Bundesrat schon traue, dass er einen Nachtragskredit bringt. Aber ist es dann sicher, dass das Parlament beschliesst, dass diese Beiträge gesprochen werden können, und tut es das rechtzeitig?
Ich habe es letztes Mal gesagt, bereits im Juni, als der Bundesrat budgetierte, und da wusste man es ja schon, dass der Rohstoffpreisunterschied derart gross ist, dass die budgetierten 67,9 Millionen Franken nicht ausreichen. Deshalb hätte man schon damals, bei der Budgetierung, einen höheren Betrag einsetzen müssen.
Auch beim dritten Antrag, einem gekoppelten Einzelantrag Bertschy zur Position 708.A4200.0111, "Investitionskredite Landwirtschaft", und zur Position 750.A2310.0526, "Institutionen der Forschungsförderung", bitte ich Sie, der Kommission zu folgen und sie bei ihrem Bestreben zu unterstützen.
Ich bitte Sie wirklich, der Mehrheit der Finanzkommission zu folgen. [PAGE 2123]