Fluri Kurt · Nationalrat · 2015-12-10
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2015-12-10
Wortprotokoll
Von einer traditionellen Auslegung dieses Status kann ja keine Rede sein, nachdem er noch gar nie angewendet worden ist. Ich zitiere einfach Artikel 4 des Asylgesetzes: "Die Schweiz kann Schutzbedürftigen für die Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung, insbesondere während eines Krieges oder Bürgerkrieges" - da haben Sie Recht - "sowie in Situationen allgemeiner Gewalt, vorübergehenden Schutz gewähren." Nach den übereinstimmenden Schilderungen aus Eritrea herrscht dort eine Situation allgemeiner Gewalt.