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preparatory:AB 192835

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2015-12-10

Wortprotokoll

Ich verweise hier auf Artikel 66 des Asylgesetzes. Der Bundesrat entscheidet in einem Bundesratsbeschluss - es braucht keine Verordnung, kein Gesetz hierzu -, ob und nach welchen Kriterien eben dieser Schutzstatus gewährt werden soll. Er konsultiert vorher die involvierten Kreise - Sie wissen das ja selbst, wieso fragen Sie dann? - und entscheidet dann abschliessend. Aber wie gesagt, wir haben hier keine Praxis, weil der Bundesrat den S-Status noch nie angewendet hat. Der Familiennachzug erfolgt übrigens wesentlich anders als bei den übrigen Asylbewerbern.