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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2015-12-10

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2015-12-10

Wortprotokoll

An der Sitzung vom 16. November 2015 hat die WBK Ihres Rates die von Nationalrätin Josiane Aubert am 20. März 2013 eingereichte und von Nationalrat Mathias Reynard übernommene Motion 13.3137, "Pauschalbeiträge an die Kantone für die berufsorientierte Weiterbildung", vorberaten und empfiehlt Ihnen mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, diese abzulehnen. Der Nationalrat hat die Motion am 9. März 2015 mit 107 zu 76 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.

Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Gesetzgebung so zu ändern, dass der Bund über das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation seine Pauschalbeiträge an die Kantone für die Berufsbildung auf Grundlagen berechnet, die, so der Motionstext, "exakter und expliziter sind als heute". Die neue Berechnungsart soll auch ein Monitoring der Angebote zur Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs erlauben.

Die Mehrheit Ihrer Kommission lehnt die Motion ab und ist der Meinung, dass die heutige Berechnungsart der Pauschalbeiträge gut funktioniert und nicht geändert werden muss. Diese Berechnung stützt sich auf klar definierte und aktuelle Zahlen zur Anzahl Personen in der beruflichen Grundbildung ab. Das ermöglicht den Kantonen die für die Berufsbildung bereitgestellten Mittel gezielt und mit Rücksichtnahme auf die regionalen Besonderheiten und Bedürfnisse einzusetzen. Weiter weist die Mehrheit der Kommission darauf hin, dass eine allfällige Änderung des Verteilschlüssels nicht zwingend zu mehr Geldern für die berufsorientierte Weiterbildung führen würde und dass die Anpassung der Berechnungsart in den Kantonen aufgrund der veränderten Datenlage einen grossen administrativen Aufwand verursachen würde.

Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Ablehnung der Motion und weist darauf hin, dass man sich aus Gründen der Einfachheit und der Transparenz bei der Erarbeitung des Berufsbildungsgesetzes für die Aufteilung nach Anzahl Bildungsverhältnissen in der beruflichen Grundbildung entschieden hatte. Dies hat sich bewährt und stellt eine gute Grundlage zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Kantone in der Berufsbildung dar. Sie lässt den Kantonen zudem genügend Spielraum, auch den beruflichen Wiedereinstieg gemäss ihren Bedürfnissen und ihrer Verantwortung zu fördern. Die Reform in der Berufsbildung wurde parallel zu Reformen umgesetzt, die in einem grösseren Rahmen stattfanden, nämlich parallel zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Diese ist, wie wir wissen, vom Parlament und in der Volksabstimmung mit grossem Mehr gutgeheissen worden. Zum NFA gehörte eine vermehrte Zuteilung von nicht zweckgebundenen Mitteln einerseits und Pauschalbeiträgen für grössere Aufgabenbereich an die Kantone andererseits.

Unsere Kommission beantragt Ihnen, wie ich bereits ausgeführt habe, mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion abzulehnen. Es gibt eine Minderheit, die sich für die Annahme ausspricht. Sie erachtet eine weiter gehende Unterstützung bei der Förderung der berufsorientierten Weiterbildung insbesondere derjenigen Kantone als wichtig, die bereits Anstrengungen im Sinne der Motion unternommen haben.