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Eder Joachim · Ständerat · 2015-12-10

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2015-12-10

Wortprotokoll

Die beiden Standesinitiativen Jura und Genf möchten den Kantonen durch eine Anpassung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung erlauben, im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Einheitskrankenkassen einzuführen. Unsere Kommission behandelte die beiden Standesinitiativen gemeinsam. Wir führten die Vorprüfungen an den Sitzungen vom 10. Januar 2014 und vom 9. Oktober 2015 durch und hörten bei beiden Standesinitiativen jeweils eine Delegation des betreffenden Kantons an.

Die Kommission beantragt mit jeweils 5 zu 3 Stimmen, den Standesinitiativen Jura und Genf keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, den beiden Standesinitiativen Folge zu geben. Sie werden die entsprechende Begründung anschliessend hören. Die Minderheit weist vor allem darauf hin, dass die Volksinitiative "für eine öffentliche Krankenkasse" in den Kantonen Jura, Neuenburg, Waadt und Genf angenommen wurde. Dies zeige, dass die Forderung nach entsprechenden Kompetenzen für die Kantone berechtigt sei.

Die Mehrheit der Kommission sieht bei beiden Anliegen keinen Handlungsbedarf. Sie erinnert daran, dass der beantragte Systemwechsel mit der Ablehnung der Volksinitiative "für eine öffentliche Krankenkasse" in der Volksabstimmung vom 28. September 2014 erst kürzlich, und zwar sehr deutlich, verworfen worden ist. Dieser Entscheid muss akzeptiert und respektiert werden. Es gibt zudem nach wie vor keine Hinweise darauf, dass eine öffentliche Krankenkasse für kostengünstigere oder qualitativ bessere Leistungen sorgt, als dies im aktuellen System der Fall ist.

Dagegen schränkt ein Systemwechsel die Wahlfreiheit der Versicherten unnötigerweise ein. Eine solche Verhinderung der heutigen Wahlfreiheit der Versicherten ist ordnungspolitisch verfehlt. Bei einer Einheitskasse können die Versicherten bei Unzufriedenheit nicht mehr die Kasse wechseln, was den heutigen Druck auf die Verwaltungskosten eliminiert. Zudem stehen die Leistungserbringer einem Nachfragemonopol gegenüber. Nur mit einem wettbewerblichen Krankenversicherungssystem ist eine Qualitätskonkurrenz unter den Leistungserbringern möglich. [PAGE 1247]

Eine Staatsmedizin wird mittelfristig zu schlechten Versorgungsstrukturen, zu Wartezeiten führen, wie man es heute im Ausland beobachten kann. Mit der Einführung kantonaler Einheitskassen verschlechtert sich die Situation für die Versicherten nicht nur in den betroffenen Kantonen. Neben den Nachteilen einer monopolistischen Einheitskasse werden mit kantonalen Einheitskassen die föderalistischen Strukturen zusätzlich zementiert. Dies erschwert die interkantonale Zusammenarbeit bei der Leistungserbringung. Insbesondere in der Spitzenmedizin und bei der Behandlung von seltenen Krankheiten müssen Versorgungszentren ohne Rücksicht auf den Verlauf von Kantonsgrenzen gebildet werden können.

Die Annahme der beiden Standesinitiativen Jura und Genf hätte zur Folge, dass schweizweit verschiedene Systeme parallel nebeneinander geführt würden. Manche Kantone würden eine Einheitskrankenkasse haben. In anderen Kantonen würde der Wettbewerb spielen, und die Versicherten könnten unter den auf dem Kantonsgebiet tätigen Krankenversicherern frei wählen. Kantonale Einheitskassen führten damit zu einer Ungleichbehandlung der Schweizer Bevölkerung. Die Krankenversicherer müssten zudem teilweise enteignet werden. Dies würde viele juristische und organisatorische Fragen, unter anderem in Bezug auf die Verteilung der Reserven, aufwerfen.

Das geltende Modell des bedingt freien Wettbewerbs, in dem privatrechtlich organisierte Krankenversicherer für die Grundversicherten im freien Markt mit innovativen und kostendeckenden Angeboten aktiv sind, sollte nach Ansicht der Mehrheit unserer Kommission weitergeführt und allenfalls soweit nötig punktuell angepasst werden. Verschiedene Reformen - ich erwähne die Stärkung der Aufsicht und den Risikoausgleich - wurden bereits beschlossen und sind in Umsetzung begriffen.

In der obligatorischen Krankenversicherung - und damit komme ich zum Schluss - sind Konkurrenz und Wettbewerb erwünscht und notwendig. Den Kreisen, die an einer öffentlichen Krankenkasse interessiert sind, und auch den angesprochenen Kantonen steht es jederzeit frei, nach gültigem Gesetz und in Konkurrenz zu den bestehenden privatrechtlich organisierten Anbietern eine öffentliche Krankenkasse ins Leben zu rufen.

Ich bitte Sie namens der Mehrheit unserer Kommission, den beiden Standesinitiativen Jura und Genf keine Folge zu geben. Ich gehe davon aus, dass wir hier wie in der Kommission über jede Initiative einzeln abstimmen werden.