Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · 2002-03-06
Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-06
Wortprotokoll
Auch auf mich wirkt die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Nabholz eher wie eine Nebelpetarde als eine Erklärung gegenüber einem Partner, mit dem man gemeinsam die Aussenpolitik gestaltet. Ausserdem liefert der Bundesrat mit dieser Intransparenz weitere Gründe für das verbreitete Unbehagen der Volksvertreterinnen und -vertreter und der Kantone gegenüber den "Bilateralen II". Zur Lösung der anstehenden aussenpolitischen Fragen trägt er damit jedenfalls nichts bei.
Auf die erste Frage der Interpellantin ist der Bundesrat überhaupt nicht eingegangen. Es wird lediglich noch einmal der Sinn und Zweck des Amsterdamer Vertrages wiederholt. Ich möchte deshalb die Fragen wiederholen, Herr Bundesrat:
1. Ist die innere Sicherheit der Schweiz aufgrund des Abseitsstehens vom Schengener Abkommen bis heute beeinträchtigt worden?
2. Trifft es zu, dass sich die Schweiz ohne Schengen-Partizipation nicht effektiv für die Bekämpfung des Warenschmuggels und des organisierten Verbrechens einsetzen kann?
3. Oder entsteht der Handlungsbedarf, wie dies der Bundesrat in seiner Antwort anzudeuten scheint, erst mit der vollständigen Einführung der Freizügigkeit nach Ablauf der Übergangsfrist?
Man kann zu Schengen - diesem wie erwähnt heiklen und umstrittenen Dossier - stehen, wie man will; aber die Fragen, die hier gestellt worden sind, sind auf alle Fälle legitim und die Antworten von allgemeinem Interesse.
Auch die Lektüre der bundesrätlichen Antwort zu den Ziffern 2 und 3 wirft mehr neue Fragen auf als beantwortet werden. Was uns hier präsentiert wird, sind die bereits hinlänglich bekannten offiziellen Verlautbarungen. Was uns der Bundesrat aber vorenthält, ist eine aktuelle politische Einschätzung der Verhandlungspositionen, die offenbar viel mehr divergieren, als bisher angenommen worden ist.
Ich stelle Ihnen auch dazu drei konkrete Fragen, die in eine ähnliche Richtung gehen wie jene von Frau Nabholz:
1. Wie steht es im Einzelnen um den Stand der Verhandlungen bzw. um die effektive Verhandlungsbereitschaft der Schweiz und der EU in den Dossiers Betrugsbekämpfung, Zinsbesteuerung sowie Schengen und Dublin?
2. Trifft es zu, wie aus verschiedenen Quellen verlautet, dass die EU-Kommission das Verhandlungsmandat zum Dossier Schengen erst für die Phase nach 2009, das heisst für die Zeit nach dem schweizerischen Referendum über die definitive Einführung der Personenfreizügigkeit, einholen will und dass die EU aufgrund der engen Verknüpfung der [PAGE 73] Personenfreizügigkeit mit dem Abbau der Grenzkontrollen im Schengen-Dossier zu einem früheren Zeitpunkt überhaupt nicht zu Verhandlungen bereit ist?
3. Im Bereich der Bekämpfung des organisierten Verbrechens sowie der Zollabgabe- und Fiskaldelikte besteht, wie wir alle wissen, grosser Handlungsbedarf. Die Schweiz hat hier schon bald keinen guten Ruf mehr zu verlieren, wenn auch bürgerliche Politiker am Wochenende den Eindruck verbreitet haben, mit dem Uno-Ja sei die aussenpolitische Agenda nun abgearbeitet, und das Soll an Imagepflege für den Finanzplatz Schweiz sei erfüllt. Das mag dem Wunschdenken der Bankenvertreter entsprechen, ist aber unzutreffend. Mit dem Uno-Beitritt lässt sich der Ruf der Schweiz als "sicherer Hafen" für internationale Schmuggelringe jedenfalls nicht bekämpfen.
Die Sozialdemokratische Partei hat stets eine Verbesserung der Betrugsbekämpfung, der Amts- und der Rechtshilfe gefordert - und zwar nicht nur gegenüber der EU, sondern im Verhältnis zu allen Partnern und auch aus eigenem Antrieb. Ich verweise hierzu auf die Parlamentarische Initiative Pedrina (00.447), der wir am 1. Oktober 2001 Folge gegeben haben.
Hält es der Bundesrat vor diesem aussenpolitischen Hintergrund für legitim, über die Betrugsbekämpfung quasi nur als Gegengeschäft für eine Partizipation am Schengen-Abkommen zu verhandeln? Wie steht der Bundesrat zu den Möglichkeiten eines vorzeitigen Abschlusses einzelner Dossiers, einer so genannten "early harvest"? Und setzt sich der Bundesrat bei einer Verknüpfung mit dem umfassenden Schengen-Dossier nicht dem Vorwurf aus, ein berechtigtes Anliegen einfach so lange wie möglich verzögern zu wollen? Ich bin gespannt auf Ihre Antworten, Herr Bundesrat.