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Flach Beat · Nationalrat · 2015-12-10

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2015-12-10

Wortprotokoll

In Erfüllung des Postulates Fehr Jacqueline 12.3917 legte der Bundesrat im November 2013 seinen Bericht zur Leihmutterschaft vor.

Weltweit bieten heute zahlreiche spezialisierte Kliniken und Vermittlungsstellen fortpflanzungsmedizinische Behandlungen an. Die Angebote richten sich an Paare oder Einzelpersonen, die auf natürlichem Wege keine Kinder zeugen können. Zu den fortpflanzungsmedizinischen Angeboten zählt auch die Leihmutterschaft: Zeugung und Befruchtung finden nicht mehr im weiblichen Körper statt, sondern der Leihmutter wird die befruchtete Eizelle, von einer anderen Frau stammend, eingesetzt. Nach der Geburt übergibt die [PAGE 2148] Leihmutter das Kind einem Ehepaar oder den Personen, die gerne Eltern des Kindes sein möchten und diese Leihmutterschaft bestellt und in der Regel vertraglich geregelt haben.

Der Bundesrat kommt im vorliegenden Bericht zwar zum Schluss, dass die Interessen der betroffenen Kinder gestützt auf die heutige gesetzliche Grundlage gewahrt werden können. Gleichzeitig stellt er aber auch fest, dass die Situation insgesamt unbefriedigend ist, denn solchen Kindern droht ein Rechtsverlust. Zudem umgehen die Wunscheltern aus der Schweiz die schweizerische Rechtsordnung und nützen das Armutsgefälle in fernen Ländern aus. Auf internationaler Ebene engagiert sich die Schweiz im Rahmen der Haager Konferenz für internationales Privatrecht für eine multilaterale Lösung der Leihmutterschaftsproblematik.

Ihre Kommission für Rechtsfragen nahm vom Bericht Kenntnis und diskutierte den daraus resultierenden Handlungsbedarf. Mit Stichentscheid des Präsidenten beschloss Ihre Kommission, mit diesem Postulat den Bundesrat zu beauftragen, zu prüfen, wie die Bevölkerung mit einer gezielten Kampagne für die Probleme rund um eine Leihmutterschaft im Ausland sensibilisiert werden kann. Auch wenn in der Schweiz die Leihmutterschaft verboten ist, gibt es immer mehr Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die im Ausland eine Leihmutter in Anspruch nehmen. Dieser Vorgang wirft schwierige soziale und rechtliche Fragen auf. Die Mutterschaft wird gespalten: Es gibt eine tatsächliche, physische Mutter und eine Mutter, die dann das Kind entgegennimmt. Es gibt aber auch die Problematik, dass Adoptions- und Kindesschutzvorschriften sowie das Adoptionsrecht umgangen werden. Es ist auch fraglich, wie mit solchen Kindern umgegangen wird, weil die Kindes- und Adoptionsrechte natürlich nicht vorsehen, dass Eltern mit einem Kind, das sie irgendwo im Ausland quasi bestellt haben, in die Schweiz kommen.

Es gibt auch Gerichtsurteile aus jüngster Zeit, die belegen, dass Leihmutterschaften nicht nur im Konflikt zu unseren Gesetzen stehen, sondern auch zu grossen Unsicherheiten führen und dass die so gezeugten Kinder in einem Unrechtsstatus bleiben. In einem Fall hat das Bundesgericht den Eintrag der Elternschaft von Leihmutterkindern, es waren Zwillinge, verweigert, weil die Eltern keinerlei genetische Verwandtschaft mit den Kindern hatten. Die Eltern kommen in solchen Fällen häufig mit ausländischen Geburtsurkunden und richterlichen Bescheiden, dass diese Kinder rechtlich ihre Kinder sind, aber das funktioniert bei uns in der Schweiz nicht. Und es stellt sich die Frage, wie wir damit umgehen, dass das in letzter Zeit immer häufiger geschieht. Nur schon aufgrund des Ordre public ist es nicht möglich, dass die Gerichte bei uns die Frage des Status dieser Kinder einfach anders regeln. Es bleibt höchstens die Möglichkeit, dass diese Kinder in der Schweiz adoptiert werden. Aber das kann ja wohl auch nicht die Lösung sein.

Zu den zentralen Fragen gehört deshalb, wie es um das Recht des Kindes steht. Schliesslich ist das Kind ja keine Ware, und es hat einen Anspruch darauf, festzustellen, wer seine leibliche Mutter oder sein leiblicher Vater ist. Und es ist ein grosses Bedürfnis, dass sich Eltern, die solche Leihmutterschaftsverträge schliessen wollen, im Klaren darüber sind, was sie tun und welche Probleme sie gewärtigen müssen.

Das Phänomen der Leihmutterschaft ist in den letzten Jahren stetig grösser geworden, währenddem die Zahl der adoptionswilligen Paare zurückgegangen ist. Eine solche Sensibilisierungskampagne könnte in Zusammenarbeit mit den ärztlichen und anderen Diensten sowie mit Familienberatungsstellen erfolgen, welche sich heute schon mit Adoption und/oder medizinischen Verfahren der Fortpflanzung befassen.

Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, das Postulat anzunehmen.

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