Berset Alain · Bundesrat · 2015-12-14
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2015-12-14
Wortprotokoll
Dass schwedischer Snus Mundhöhlenkrebs verursache, ist in der Tat nicht wissenschaftlich nachgewiesen. Dieser Zusammenhang findet sich aber auch nicht so in der Botschaft zum Tabakproduktegesetz. Richtig ist, dass der Konsum von schwedischem Snus mit anderen Risiken behaftet ist und z. B. zu Speiseröhrenkrebs oder zu einer höheren Sterblichkeit nach Herzinfarkten und Schlaganfällen führt. Wahrscheinlich beeinträchtigt Snus auch den Verlauf der Schwangerschaft.
Andere Tabakprodukte zum oralen Gebrauch verursachen hingegen nachweislich Mundhöhlenkrebs. Darauf bezieht sich die in der Botschaft zum Tabakproduktegesetz gemachte Verbindung. Die WHO hat in ihrer Broschüre aus dem Jahr 2006 darüber informiert, dass Tabakprodukte zum oralen Gebrauch zwar unterschiedliche Gesundheitsrisiken aufweisen, aber gleichwohl krebserregend sind. Dabei wurde Snus auch ausdrücklich erwähnt.