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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-12-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-12-14

Wortprotokoll

Zu Ihrer ersten Frage: Die Affäre rund um den Weltfussballverband Fifa sorgt weltweit für eine intensive Medienberichterstattung. Im Zentrum derselben stehen vor allem die Fifa sowie deren Exponenten und nicht die Schweiz und ihre Behörden.

Zu Ihrer zweiten und dritten Frage: Die Sicherstellung der Geschäftsführung liegt grundsätzlich in der Eigenverantwortung jedes Vereins und nicht bei der öffentlichen Hand. Fehlt einem Verein eines der vorgeschriebenen Organe, so kann gemäss Artikel 69c Absatz 1 des Zivilgesetzbuches ein Vereinsmitglied oder ein Gläubiger dem Gericht beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen. Das Gesetz stellt also Vereinsmitgliedern und Gläubigern ein Verfahren zur Behebung von Organisationsmängeln zur Verfügung. Die denkbaren Massnahmen umfassen insbesondere die Fristansetzung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands, die Ernennung eines Sachwalters oder von Organmitgliedern. Für den Bund bestehen vor diesem Hintergrund kein Anlass und keine Rechtsgrundlage, um gegenüber der Fifa konkrete Massnahmen zu ergreifen.

Noch zu Ihrer vierten Frage: Der Bundesrat hat keine Kenntnis von Druckversuchen des Justizministeriums der Vereinigten Staaten. Das Bundesamt für Justiz unterstützt auf der Grundlage von Staatsverträgen die amerikanischen Strafverfolgungsbehörden bei ihrer Strafuntersuchung, und zwar im Rahmen der internationalen Rechtshilfe. Hierbei entscheidet es unabhängig über Auslieferungs- und Rechtshilfeersuchen. Diese Entscheide können beim Bundesstrafgericht und allenfalls beim Bundesgericht angefochten werden.

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