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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-12-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-12-14

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat sich zu dieser Frage bereits in seiner Antwort auf die Anfrage Stamm 15.1084 geäussert.

Die Beschlüsse des Rates der EU zu den beiden Umverteilungsprogrammen sind für die Schweiz nicht verbindlich. Insbesondere handelt es sich dabei nicht um eine Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands. Die Schweiz übernimmt die Personen freiwillig und wird deren Asylgesuche gestützt auf den sogenannten Selbsteintritt nach Artikel 17 der Dublin-III-Verordnung prüfen. Grundsätzlich ist das Staatssekretariat für Migration für die Erklärung dieses Selbsteintritts zuständig. Bei den EU-Umverteilungsprogrammen wird die Selbsteintrittsklausel jedoch für grössere Gruppen und nicht, wie üblich, im Einzelfall angewendet. Aus diesem Grund hat auch der Bundesrat den Entscheid über deren Anwendung getroffen.