AB 192969
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-12-14
Wortprotokoll
Das WBF schliesst mit den Kantonen Leistungsvereinbarungen ab. Diese sehen vor, wie viele Kontrollen oder wie viele Stellenprozente der Bund bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit mitfinanziert. Die Kantone können laut Gesetz und Verordnung die Kontrolltätigkeit oder Teile davon delegieren. Die Entschädigung für die Kontrolltätigkeiten erfolgt seitens des Bundes in jedem Fall an die Kantone respektive an die zuständigen kantonalen Behörden. Der Kanton Basel-Landschaft hat einen Teil seiner Kontrolltätigkeit an die Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle delegiert.
Zu Frage 1: Sollte der Kanton Basel-Landschaft dem Bund für die Kontrolltätigkeiten der Zentralen Arbeitsmarkt-Kontrolle tatsächlich zu hohe Beiträge in Rechnung gestellt haben, so würde das Seco diese Beiträge beim Kanton Basel-Landschaft zurückfordern oder mit künftigen Beiträgen verrechnen.
Zu Frage 2: Dem Seco sind keine ähnlichen Vorkommnisse aus anderen Kantonen bekannt.