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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2015-12-14

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-14

Wortprotokoll

Es geht hier tatsächlich nicht um Politik, sondern um die Rechte der Betroffenen. Ich lege meine Interessenbindung offen: Zum Glück waren ich und nähere Familienmitglieder früher nie von der Vormundschaftsbehörde und jetzt auch nicht von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde betroffen. Seit 1981 beschäftigt mich das Thema ehrenamtlich, ich habe noch nie einen Franken Honorar verrechnet. Mittlerweile sind es 1700 Dossiers - ich sage Dossiers, nicht einfach Medienmitteilungen -, die von der ersten Korrespondenz bis heute über meinen Tisch gegangen sind; viele durften geschlossen werden. Und ich spreche seit zwei Jahren pro Tag mindestens zwei bis drei Stunden mit Betroffenen am Telefon. Gestern, am 13. Dezember 2015, waren es zwölf Telefonate. Das zu meiner Interessenbindung.

Ich muss Ihnen sagen: Wir behandeln in der Kommission für Rechtsfragen ja am 21. Januar 2016 die Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen. Ich sage bewusst gleich am Anfang: Es ist eine schallende Ohrfeige für alle Opfer der heutigen behördlichen Willkür, wenn wir sagen, aus Sicht der Betroffenen sei heute alles gut und alles, was früher geschehen sei, sei schlecht. Das ist natürlich plakativ formuliert. Es gab schon früher und gibt auch heute gute Beispiele. Aber ich sage Ihnen auch klipp und klar - diesen Standpunkt werde ich auch in der Kommission für Rechtsfragen vertreten -, dass wir nach wie vor pro Tag ein Verdingkind produzieren. Das mag Ihnen vielleicht politisch provokativ erscheinen. Ich habe Ihnen aber meine Interessenbindung offengelegt: Es geht weder um mich persönlich noch um Fälle bei meinen Familienmitgliedern, sondern es geht um die 1700 Fälle in den letzten 34 Jahren, die ich wahrscheinlich sehr gut beurteilen kann. Es geht nicht einfach nur um den Kanton Schwyz; das Problem besteht gesamtschweizerisch.

Worum geht es konkret? Es geht um die Rechte der Betroffenen. Man beklagt jetzt aufseiten der Behörden die langen Beschwerdefristen. Aber sagen Sie einmal: Wie lange dauert es denn, bis die Behörde entscheidet? Die Betroffenen warten zwei, drei, fünf oder sechs Monate! Sie können mir entgegnen, es brauche halt Abklärungen. Einverstanden, es braucht Abklärungen. Aber wenn die Behörde keine Frist hat, für die Abklärungen x Monate braucht und dann mit dem Argument kommt, wenn der Betroffene die Verfügung im Hause habe, müsse er innerhalb von zehn Tagen entscheiden, ob er Beschwerde erheben wolle oder nicht, dann besteht keine Waffengleichheit mehr! Es geht hier nicht um eine politische Frage; es geht darum, dass die Betroffenen Waffengleichheit haben.

Wenn Sie das Verfahren beschleunigen wollen, haben Sie dazu andere Mittel. Es gibt mittlerweile massgeschneiderte gesetzliche Massnahmen, massgeschneiderte Beistandschaften. Sie müssen nicht von Beginn weg über die Beistandschaft entscheiden. Wenn man das Gesetz in der Praxis richtig anwendet, kann man massgeschneiderte Teilentscheide treffen. Wenn Sie eine Rechnung zu bezahlen haben, können Sie darüber entscheiden und sie, falls Sie sie nicht bestreiten, begleichen. Mit diesen Argumenten müssen Sie mir nicht kommen! Ich kenne Fälle, wie Sie, Frau Schenker, sie angefügt haben, zuhauf.

Gerade in Zusammenhang mit den Verdingkindern müssen wir endlich einmal die Seite der Betroffenen sehen, nicht jene der Behörden. Waffengleichheit heisst, dass die Betroffenen Zeit haben, um zu überlegen, ob sie eine Beschwerde einreichen möchten oder nicht. Dazu braucht es 30 Tage, denn nicht alle haben von Beginn weg einen Rechtsanwalt; ein solcher ist teuer.

Da Sie die Unentgeltlichkeit anführen: Schauen Sie einmal, wann Sie einen unentgeltlichen Rechtsbeistand bekommen, wenn Sie eine Beschwerde einreichen! Bei einem kantonalen Gericht müssen Sie auch lange warten, bis Sie wissen, ob Sie einen unentgeltlichen Anwalt bekommen oder nicht. Wenn Sie auf eigenes Risiko einfach einen Anwalt bestellen, wissen Sie nie, ob Sie ihn bezahlen können oder nicht. Auch dieses Argument trifft ins Leere.

Stellen Sie die Rechte der Betroffenen in den Vordergrund, und lehnen Sie diesen Vorstoss ab!