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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2015-12-14

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2015-12-14

Wortprotokoll

Ich bin selbstverständlich ebenfalls für Eintreten auf dieses Unternehmenssteuerreformgesetz III, auch wenn wir alle wissen, dass diese Vorlage kein Wunschkind ist. Es geht im vorliegenden Entwurf auch nicht darum, der Wirtschaft Privilegien zuzuschanzen oder Steuererleichterungen im grossen Stil zu ermöglichen. Vielmehr sind wir sogenannt alternativlos: Wir müssen unter internationalem Druck, jenem der EU und auch der OECD, die kantonalen Steuerstatus für die Holding- und Verwaltungsgesellschaften aufgeben. Wir müssen uns bewusst sein, dass diese in der Vergangenheit sehr erfolgreich und sehr ertragreich waren, dass sie einen wertvollen Beitrag zur Standortattraktivität geleistet und vor allem auch beim Bund für volle Kassen gesorgt haben.

Dass wir diese Steuerpraxis unter internationalem Druck aufgeben müssen, hinterlässt zumindest bei mir einen schalen Nachgeschmack. Man spricht ja immer davon, dass wir, [PAGE 1258] wenn wir Gesetze der EU übernehmen oder an sie anpassen, beim sogenannten autonomen Nachvollzug einen Souveränitätsverlust haben. Hier spricht eigentlich niemand über den Souveränitätsverlust, den wir haben, wenn die EU - das Gleiche gilt auch für die OECD - uns solche Änderungen letztlich diktiert und wir, auch als Nichtmitgliedstaat der Europäischen Union, eine an sich erfolgreiche und ertragreiche Steuerpraxis aufgeben müssen. Wir befinden uns ja in einem bedeutenden Souveränitätsbereich des Nationalstaates, nämlich der Steuerhoheit. Dass bei den internationalen Vorgaben und Harmonisierungsbestrebungen nicht immer nur die Steuergerechtigkeit im Vordergrund steht, sondern dass es eben auch um Standortwettbewerb geht, dürfte ja wohl auch klar sein. Doch auch hier gilt das, was der scheidende Kommissionspräsident der WAK, Ständerat Zanetti, bei der Beratung der Vorlage zum automatischen Informationsaustausch gesagt hat: "Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, und den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann." Dieses Gebet oder Lebensmotto soll auch bei der Unternehmungssteuerreform III halt Leitschnur sein.

Machen wir uns also daran, hier die Änderungen anzugehen und die Volkswirtschaft Schweiz auch ohne kantonale Steuerstatus attraktiv zu gestalten, auch wenn wir wissen, dass wir in einem ersten Schritt, nämlich mit der heutigen Abschaffung der Holdingbesteuerung, international tätige Gesellschaften schlechterstellen.

Wir betreten damit ein Gelände, von dem wir noch nicht wissen, wie es sich entwickelt. Mit der Unternehmenssteuerreform III ist die Unternehmensbesteuerung in der Schweiz nämlich noch nicht neu geregelt. Die Hauptarbeit liegt bei den Kantonen; wir stellen den Kantonen höchstens einen Baukasten zur Verfügung. Damit die Kantone nicht einfach die Gewinnsteuern senken müssen, ist es wichtig, dass wir in der Vorlage auch Möglichkeiten schaffen, die ihnen fakultativ zur Verfügung stehen, um ihre kantonale Besteuerung auszugestalten.

Ich komme nochmals auf unseren Kollegen Zanetti und sein Gebet zurück. Wenn ich mich recht erinnere, hat er den letzten Satz des Gebets nicht zitiert. Darin heisst es nämlich: "... und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden", nämlich das Unveränderbare vom Veränderbaren. Mit Blick auf die Vorlage, wie sie sich heute im Ständerat präsentiert, meine ich, dass wir diese Weisheit noch nicht ganz gefunden haben. Jedenfalls ist die Vorlage aus meiner Sicht noch nicht der Weisheit letzter Schluss. Wir haben noch mehr Spielraum, als wir nutzen.

Der Bundesrat hat in seiner Botschaft drei Ziele formuliert: die Gewährleistung einer weiterhin kompetitiven Unternehmensbelastung, die Wiederherstellung der internationalen Akzeptanz sowie die Sicherung der finanziellen Ergiebigkeit der Gewinnsteuern für Bund, Kantone und Gemeinden. Das erste Ziel, die kompetitive Unternehmensbelastung, ist meiner Meinung nach noch nicht ganz erreicht. Vielmehr geht die Mehrheit der Kommission hinter die Vorlage des Bundesrates zurück und streicht sogar noch den Verzicht auf die Emissionsabgabe; ich werde als Sprecherin der Minderheit noch darauf eingehen.

Zudem, und das wiegt schwerer, will man bei der Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen am Geschäftsvermögen die Änderungen der Unternehmenssteuerreform II teilweise wieder rückgängig machen. Damit trifft man vor allem die KMU, die Familienunternehmen in unserem Land, wenn sie zu 10 Prozent im Familienbesitz sind. Ich komme aus einem Landesteil, der stark von solchen KMU geprägt ist, von solchen Familienunternehmen. Sie können sich vorstellen, dass ich im Vorfeld dieser Debatte sehr oft angesprochen worden bin: Man versteht nicht, warum die Unternehmenssteuerreform III mit 420 Millionen Franken Mehreinnahmen von diesen Unternehmen gegenfinanziert werden soll.

Wenn man von der Mehrheitsfähigkeit der Vorlage spricht und davon, dass die Vorlage allenfalls auch vor dem Volk Bestand haben soll, dann darf man die mittelständischen Betriebe nicht schlechterstellen. Es wird sonst schnell heissen, die mehrheitlich standortgebundenen KMU bezahlten die Steuerentlastung für die internationalen Gesellschaften.

Den Kantonen soll es aus meiner Sicht weiterhin freistehen, die wirtschaftliche Doppelbelastung zu vermindern. Weil die Gewinnsteuersätze in den Kantonen unterschiedlich hoch sind, ist ein schweizweit einheitlicher Teilbesteuerungssatz nicht sachgerecht.

Ich bin insgesamt der Meinung, dass die mit der Vorlage verbundenen drei Zielsetzungen des Bundesrates - insbesondere jene zur Beibehaltung einer wettbewerbsfähigen Unternehmensbesteuerung - noch nicht ganz erfüllt sind. Ich bin mir aber auch bewusst, dass die Finanzdirektorenkonferenz, deren Präsident jetzt hier im Rat sitzt, die Vorlage so, wie sie sich jetzt aus der WAK-SR kommend präsentiert, sicherlich unterstützen kann. Eigentlich sind alle Forderungen der Finanzdirektoren erfüllt. Ich erlaube mir aber die Bemerkung, dass wir im Moment etwas zu fiskalistisch denken und vielleicht noch etwas zu wenig mutig sind. Wir sprechen immer über die Ausfälle. Diese Ausfälle sind ernst zu nehmen, aber es gibt nicht nur diese Status-quo-Betrachtung, sondern es gibt auch eine dynamische Betrachtung. Wenn es uns gelingt, durch die Abschaffung dieser kantonalen Steuerstatus wettbewerbsfähiger zu werden, dann werden wir auch die Erträge für Bund, Kantone und Gemeinden sichern. Es wird hier und dann im Nationalrat Gegenstand der Debatte sein, tatsächlich die Quadratur des Kreises zu finden.

Ich habe es gesagt: Ich bin der Meinung, dass wir das Teilbesteuerungsverfahren nicht verschlechtern dürfen. Insgesamt sollten wir den Kantonen mehr Spielraum einräumen, als dies jetzt in der Vorlage gemäss WAK-SR vorgesehen ist. So können die Kantone quasi massgeschneidert für ihren Standort über ihre Unternehmensbesteuerung entscheiden. Nicht alle Standorte sind gleich. Die Industrie- oder die Wirtschaftsstrukturen können sich durchaus unterscheiden.

Die kantonalen Regierungen und die Kantonsparlamente sollen auch wählen können. Sie sollen selber auch gestalten können. Das ist mir wichtig. Wir sollten, das wurde auch angesprochen, vielleicht die zinsbereinigte Gewinnsteuer mit einer Entlastungsuntergrenze noch einmal prüfen und dieser eine Chance geben. Wenn wir sie am Schluss verwerfen, dann ist das so, aber ich meine, dass es unsere Aufgabe ist, das genau anzuschauen.

Eine Vorlage wie die Unternehmenssteuerreform III soll keine unnötigen Risiken enthalten. Wir dürfen als Ständerat auch nicht übertreiben und allen Wünschen folgen, aber eine gewisse Investition in den Standort Schweiz müssen wir schon machen, wenn wir weiterhin wettbewerbsfähig bleiben wollen.

Ich bin für Eintreten.