Germann Hannes · Ständerat · 2015-12-14
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-14
Wortprotokoll
Ich kann mich der Vorrednerin nahtlos anschliessen, was ihre Empfehlung betreffend das Eintreten angeht. Tatsächlich kommen wir nicht darum herum, hier an einem an sich jahrelang bewährten und für die Schweiz sehr ergiebigen Steuersystem nun Anpassungen vorzunehmen, um international wieder konform zu werden. Es geht um die Abschaffung der Sonderregeln. Darunter fallen, ich rufe das gerne noch einmal in Erinnerung, die kantonalen Steuerstatus wie jene für Holdings, gemischte Gesellschaften, Domizilgesellschaften sowie - das ist nicht zu vergessen, es geht in den Diskussionen aber immer unter - zwei Spezialregeln beim Bund, nämlich jene für die Prinzipalgesellschaften und die Praxis zur Swiss Finance Branch. Ich werde darauf zurückkommen und sagen, warum ich das so hervorhebe. Sie können auch auf der Fahne feststellen, dass ich dort eine Minderheit anführe, die Ihnen empfiehlt, die zinsbereinigte Gewinnsteuer als Modell ebenfalls wieder aufzunehmen. Wir sind nämlich überzeugt, dass es sich lohnt, einen Anreiz für alle Unternehmen zu schaffen, die jetzt von der Abschaffung der Sonderregimes tangiert sind. Wir wollen ja nicht einen Teil dieser Unternehmen an ausländische Standorte zurückverlieren und uns die Chance vergeben, in der Schweiz auch neue Unternehmen aus dem Bereich dieser Konzern-, Treasury- und Finanzierungsgesellschaften anzusiedeln. [PAGE 1259]
Nun, wovon reden wir bei diesen Sonderstatus? 24 000 Unternehmen mit 135 000 bis 175 000 Beschäftigten, ihnen allen wird nun diese Sonderbesteuerung entzogen. Somit sind potenziell auch all diese Arbeitsplätze mitsamt dem Steuersubstrat gefährdet. Für die Holdings ohne Geschäftstätigkeit und die Verwaltungsgesellschaften mit geringer Geschäftstätigkeit, also die sogenannten gemischten Gesellschaften, ist das keine einfache Sache. Ich bin aber überzeugt, dass wir eine Lösung finden werden.
Der Präsident hat es angeführt: 3,2 Milliarden Franken an Steuersubstrat pro Jahr allein beim Bund stehen auf dem Spiel. Dieses Steuersubstrat erbringen die Unternehmen, von denen wir sprechen. Das sind fast 50 Prozent der Gewinnsteuereinnahmen des Bundes. In den Kantonen leisten die Sondergesellschaften bis zu 80 Prozent der Gewinnsteuern aller juristischen Personen. Ihre Leistung ist also erheblich. Wenn wir auch nur einen Teil dieser Unternehmen verlieren, gehen uns ganz erhebliche Summen verloren. Seit 1990 sind diese Einnahmen dank der Sondergesellschaften dreimal so stark gestiegen wie das BIP. Sie haben sich weit dynamischer entwickelt als etwa die Steuereinnahmen bei den natürlichen Personen. Das freut uns ja alle, da wir alle auch Steuerzahler sind. Wir reden von 7 Prozent aller Unternehmen in diesem Land, die gegen 50 Prozent des Steueraufkommens leisten.
Zu den 3,2 Milliarden Franken Steuern für den Bund kommen jene für die Kantone. Auch diese haben eine erhebliche Bedeutung: Die rund 2 Milliarden Franken machen rund einen Fünftel der kantonalen Steuereinnahmen aus. Von diesen Gesellschaften kommen aber noch weitere Steuerbeiträge, nämlich durch Kapitalsteuer, Immobilien- oder Grundstückgewinnsteuer, Mehrwertsteuer, Sozialabgaben und nicht zuletzt durch die Einkommenssteuer der bis zu 175 000 Beschäftigten; auch das ist nicht zu unterschätzen. Darum sind wir sehr gefordert, hier eben eine gute Lösung zu finden, die bei der Wirtschaft auf Akzeptanz stösst. Man kann in diesem Paket schon auf Wünschbares verzichten, wie Kollege Bischof es ausgedrückt hat, aber dann muss man die Folgen beachten.
Jedenfalls ist es meines Erachtens positiv, dass wir die Patentbox einführen. Das ist sozusagen eine Patentlösung für den Wissens- und Forschungsstandort Schweiz. Die Inputförderung, bei der die Kantone einen grossen Spielraum haben, bildet eine ideale Ergänzung. Die Kantone erhalten so einen optimalen Spielraum, um gemäss ihrer Unternehmensstruktur Steueranpassungen vorzunehmen und so die Mitnahmeeffekte möglichst im Rahmen halten zu können. Diese beiden Instrumente sind für die Kantone fakultativ.
Was fehlt nun aber bei dieser Sache? Wir stehen jetzt erst auf zwei Standbeinen, und ich hätte dann mit der zinsbereinigten Gewinnsteuer noch ein drittes, das für einen andern Teil der betroffenen Sonderregimes eben wichtig wäre. Wenn wir diese drei Massnahmen hätten, d. h. die Patentbox, die Förderung von Forschung und Entwicklung auf der Inputseite und die zinsbereinigte Gewinnsteuer, in welcher Form dann immer - man könnte sie sich für die Kantone auch fakultativ vorstellen -, dann hätte man einen optimalen Handlungsspielraum. Man wäre gefordert, die für sich jeweils massgeschneiderte Lösung zu finden, und man wäre erst noch in Übereinstimmung mit den internationalen Rulings. Wir müssten das dann aber auch von der Kostenseite her anschauen. In diesem Fall wäre es gerechtfertigt, die Prioritäten zu setzen. Was den Verzicht auf die Emissionsabgabe beim Stempel betrifft, könnte ich in diesem Fall in diesen sauren Apfel beissen. Um Sicherheit zu schaffen, wäre ich dann auch für eine Begrenzung der Entlastung, beispielsweise auf 80 Prozent, damit es nicht Konstellationen mit mehrfachen Entlastungen gibt, die dann zu Ergebnissen führen würden, die wir nicht gewollt hätten.
Aber hier sollten wir etwas mutiger sein und mindestens diese zinsbereinigte Gewinnsteuer wieder aufnehmen. Der Bundesrat hat sie ja ursprünglich auch vorgeschlagen. Er hat dann davon abgesehen, weil es bei den Kantonen Bedenken gab; diese beruhten aber auf ganz anderen Annahmen, die ich Ihnen noch im Detail begründen will.
Diese Bedenken beruhten auf einer Annahme von 3 Prozent. Im Moment haben wir ein Modell, das vom Libor ausgeht, also etwa minus 0,75 Prozent plus 0,5 Prozent. Dann wären wir immer noch um die Null. Wir könnten also dieses System mit der Basis "Bundesobligation" einführen, wir müssten es aber wahrscheinlich auch mit einem Deckel versehen und müssten vielleicht den Kantonen sogar die Freiheit lassen, es einzuführen oder nicht. Oder wenn sie es einführen, dann müssten sie mindestens den Deckel frei festlegen können; auch da wären wir offen. Wenn wir diese Möglichkeit aber gar nicht erst aufnehmen, dann laufen wir Gefahr, dass diese Unternehmen bei der Standortwahl möglicherweise nicht mehr die Schweiz als erste Wahl haben. Es gibt ja durchaus Finanzplätze, die nur darauf warten, uns diese Unternehmen abjagen zu können. Das wäre ausserordentlich bedauerlich, dann würden wir ein Eigentor schiessen.
So gesehen, bitte ich Sie um mutige Schritte, um eine dynamische Betrachtung. Ich bitte Sie, auch Mut bei der Gegenfinanzierung zu haben.
Ich bin überzeugt, dass wir das schaffen werden. Es wird auf Bundesebene eine Herkulesaufgabe. Wir erhalten aber einen neuen Finanzminister, und der soll in seinem neuen Amt auch gefordert werden. Er wird das dann mit uns zu lösen haben, aber es soll nicht an mir liegen, da auch Hand für gute Lösungen zu bieten.
In diesem Sinne bitte ich Sie um Eintreten und dann um etwas mehr Mut, etwas mehr dynamische Betrachtung, statt diese statischen Ängste zu pflegen.